Entscheidung in Hilden Eltern zahlen erst 2023 für Betreuung von Geschwisterkind
Hilden · Der Protest vieler Eltern hat sich gelohnt. Auf Antrag von CDU und SPD hat der Stadtrat die Beitragssatzung in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr noch einmal verändert. Für die OGS-Betreuung des ersten Geschwisterkindes muss erst ab dem Schuljahr 2023/24 gezahlt werden.
(cis) Über kein anderes Thema ist in den vergangenen Wochen so intensiv und kontrovers gestritten worden wie die geplanten Anpassungen der Betreuungskosten im Kita- und OGS-Bereich. Mehrfach wurde der Vorschlag der Verwaltung auf Wunsch der Politik überarbeitet und verändert. Ergebnis: Gewisse Einkommensstufen müssen nun auch für das zweite Kind in der OGS zahlen.
In der entscheidenden Ratssitzung am Dienstagabend brachten Grüne, Bürgeraktion und CDU/SPD weitere Änderungsanträge ein. Nur der gemeinsame Antrag der beiden großen Fraktionen von Christ- und Sozialdemokraten fand die erforderliche Mehrheit. Ergebnis: OGS-Gebühren für das zweite Kind werden erst ab dem Schuljahr 2023/24 erhoben. Damit ist die Politik den protestierenden Eltern ein weiteres Stück weit entgegen gekommen. Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) konnte sich mit seiner Forderung, den bestehenden Geschwisterbonus beizubehalten, nicht durchsetzen, aber ein weiteres Jahre Beitragsfreiheit heraus handeln.
„Ja, die Stadt hat Mehreinnahmen. Sie verringern das Defizit im Haushalt aber nur geringfügig und nicht auf Dauer“, begründete Claudia Schlottmann die Position der CDU. Deshalb sollten OGS-Gebühren für das zweite Kind erst ab 2023 anfallen. „Wir haben zwei Jahre über die OGS-Reform diskutiert und auch die Eltern beteiligt“, betonte Dominik Stöter (SPD): „Mit den Elternbeiträgen werden keine Löcher im städtischen Haushalt gestopft, sondern die Qualität verbessert.“ Durch die Veränderung der Einkommensgruppen nach dem Prinzip „Starke Schultern sollen mehr tragen“ seien viele Kinder ganz beitragsfrei gestellt worden. 60 Prozent zahlten künftig weniger als bisher.
Grüne und Bürgeraktion forderten Beitragsfreiheit
Die FDP unterstützte den gemeinsamen Antrag von CDU und SPD. Ein Stadtverordneter der Liberalen votierte anders (es gibt keinen Fraktionszwang). Grüne und Bürgeraktion wollten das zweite Kind auch über 2023 hinaus beitragsfrei stellen, fanden dafür aber keine Mehrheit.
Bei der Schließung von Kitas wegen „,Personalausfall’ oder Corona-Pandemie sollten die Elternbeiträge (Entgelt/Verpflegung) automatisch erstattet werden, hatte der Jugendamtselternbeirat gefordert. Diese Forderung machte sich die Bürgeraktion mit einem Änderungsantrag zu eigen. Er fand jedoch keine Mehrheit. Damit müssen Eltern auch weiterhin für Leistungen zahlen, die sich nicht bekommen haben. Die Stadt begründet das mit Kosten, die ihr auch trotz Kita-Schließung entstehen. Die Elternbeträge trügen nur einen Teil der Gesamtkosten für die Kinderbetreuung bei, betonte Dezernent Sönke Eichner.
Die Gebührenstruktur für Kita und Tagespflege ist jetzt den Betreuungsbeiträgen im Grundschulbereich angeglichen worden. Die Staffelung der Gehaltsklassen wird ausgebaut. Aktuell gibt es sechs Stufen, ab 2022 neun. Damit sollen Familien mit niedrigen Einkommen entlastet, Familien mit hohen Einkommen stärker belastet werden. „Wir haben auf untere und mittlere Einkommen geachtet“, betonte Bürgermeister Claus Pommer auf kritische Nachfrage von Eltern in der Einwohnerfragestunde: „Die Beiträge sind über einen längeren Zeitraum nicht verändert worden. Wir sind gezwungen, eine moderate Erhöhung für Besserverdienende vorzuschlagen. Dazu gibt es keine Alternative.“ Er räumte ein, die Erhöhung sei eine „ziemliche Belastung für die, die zahlen müssen“: „Wenn sich die Haushaltslage der Stadt verbessert, könnte man noch einmal nachsteuern.“