Haan: Landgericht - Sechs Jahre und acht Monate Haft für den Schlecker-Räuber
Mit dem Urteil soll der 33-Jährige vor allem eine letzte Chance bekommen.
Wuppertal/Haan. Als Richter Norbert Müller Freitagvormittag das Urteil aussprach, gab es einen der seltenen Momente in dieser Verhandlung, in denen der 33Jahre alte Angeklagte seinen Kopf hob. Der Mann, der im Sommer in Haan einen Schlecker-Markt und einen Friseursalon überfallen hatte, weiß, dass er für lange Zeit in den Knast muss, hat sich damit nach Aussage seiner Verteidigerin bereits abgefunden.
Doch noch schwebt eines der größten Damoklesschwerter über ihm, das die deutsche Rechtssprechung kennt: Immerhin hat der Gutachter dem Gericht vergangene Woche empfohlen, den vielfach vorbestraften und seit Jahren drogenabhängigen Angeklagten nach seiner Freiheitsstrafe auf unbestimmte Zeit in Sicherungsverwahrung zu stecken.
Nicht leicht gemacht habe es sich die Kammer, sagt Richter Norbert Müller nach längerer Beratungszeit. Das Urteil: sechs Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Zehn Monate der Strafe muss er vor dem Entzug absitzen.
In der Praxis bedeutet das für den 33-Jährigen: Zieht man die Zeit seiner U-Haft ab, dann bleiben noch vier Monate vor der Entziehungsanstalt. Wie viel der Strafe er im Anschluss noch hinter Gittern verbüßen muss, wird nicht zuletzt von der erfolgreichen Drogentherapie abhängen. Der Empfehlung des Gutachters ist man jedoch nicht gefolgt - um eine Sicherungsverwahrung kommt der Angeklagte noch einmal herum.
"Das Urteil soll Ihnen eine Chance geben - eine letzte Chance", sagte Richter Norbert Müller eindringlich in Richtung der Anklagebank. "Sehr, sehr dunkel" sehe das Leben des Mannes bisher aus, der für seine Taten im Sommer für schuldfähig erklärt wurde und jetzt wegen schweren und besonders schweren Raubes verurteilt wurde. Nur wenige stünden diese Therapie durch, so Müller. "Sehen Sie sie als Chance, Ihre Tochter jemals wieder in den Armen zu halten und denken Sie daran, wenn es ganz schwer für Sie wird."
Dass man von der Sicherungsverwahrung abgesehen habe, obwohl rein formal die Möglichkeiten gegeben waren, begründete das Gericht damit, dass das kriminelle Verhalten zwar "eingeübt", aber noch nicht "eingeschliffen" sei. Vor allem aber sei die Strafe eine "Leitplanke", die ihn wieder auf den richtigen Weg führen könne - sofern er die Chance nutze. Der Angeklagte blickt ein letztes Mal auf, bevor er abgeführt wird.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.