Politischer Konflikt in Haan Fall Formella: Beschwerde von WLH
Haan. · Der Landrat stärkt der Haaner Bürgermeisterin im Fall Formella den Rücken.
Die politische Auseinandersetzung um die Abwahl der ehemaligen Ersten Beigeordneten Dagmar Formella geht offenbar in eine weitere Runde. Landrat Thomas Hendele (CDU) hatte gerade erst verkündet, er habe in der Angelegenheit Formella nichts erkennen können, was auf ein Dienstvergehen von Bürgermeisterin Bettina Warnecke hindeute, da kam auch schon die Antwort aus den Reihen der Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan.
WLH-Chefin Meike Lukat kündigte in einem Schreiben an die Mitglieder an, sie werde gegen die Stadtchefin nunmehr Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung in Düsseldorf einlegen – wegen Verstößen gegen die Mäßigungspflicht, Wohlverhaltenspflicht und Verschwiegenheitspflicht. Die Politikerin stützt sich dabei unter anderem auf ein angebliches Redescript, mit dem die Bürgermeisterin die politische Mehrheit im April diesen Jahres gedreht und von einer Abwahl der Ersten Beigeordneten überzeugt haben soll.
WLH sagt, Bürgermeisterin habe ihre Dienstpflichten verletzt
Diese vertraulichen, sogenannten No Papers, die ihr vorlägen, gingen über eine „normale Unterrichtung“ von Ratsmitgliedern weit hinaus, so der Vorwurf. Damit habe Warnecke vielmehr ihre Dienstpflichten verletzt. Und darüber soll nun die Bezirksregierung befinden.
Seit der (politisch umstrittenen aber rechtlich völlig unangreifbaren) Abwahl von Dagmar Formella am 9. April diesen Jahres durch den Stadtrat tobt ein öffentlicher Streit darüber, ob die gleichzeitig laufenden juristischen Ermittlungen, die die Bürgermeisterin wegen des Verdachts der Vorteilsnahme gegen ihre damalige Stellvertreterin mit einer Anzeige auf den Weg gebracht hatte, instrumentalisiert worden seien, um eine unliebsame Mitarbeiterin loszuwerden.
Die Bezirksregierung soll sich nun insbesondere mit der Rolle der Bürgermeisterin im Vorfeld des Abwahlverfahrens beschäftigen.
Warnecke betont, sie habe angesichts der Faktenlage keine andere Möglichkeit gehabt, als Formella anzuzeigen und ein Disziplinarverfahren gegen sie zu eröffnen, auch um die Stadt und sich zu schützen – Lukat zweifelt das an.
Aber wer von beiden hat recht?
Gerd Fest ist Fachanwalt für Verwaltungsrechte und Arbeitsrecht in der Kanzlei „GSSR“ am Hohenzollernring in Köln. Bis 2014 hatte er die fachliche und organisatorische Leitung der Erfurter Tage des Arbeitsrechts inne – einer renommierten Fachveranstaltung am Sitz des Bundesarbeitsgerichts. Er ist ein Experte mit erstklassigem Ruf.Fest sagt zu der Dienstaufsichtsbeschwerde Meike Lukats gegen die Bürgermeisterin: „Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist generell völlig offen. Man kann davon ausgehen, dass beide Seiten juristisch belastbare Punkte für ihre jeweilige Position vorbringen werden.“ Und die seien von der Bezirksregierung jeweils gleichrangig unabhängig zu bewerten.
Verwaltungsgericht nahm die Disziplinarmaßnahmen zurück
Beispiel: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte die Haaner Stadtspitze in einem früheren Bescheid aufgefordert, die nach Auffassung der Kammer unangemessenen Disziplinarmaßnahmen gegen die Erste Beigeordnete Dagmar Formella aufzuheben (unter anderem Suspendierung und Kürzung der Bezüge). Der Beschluss von damals sei für die jetzige Prüfung aber keineswegs ein Präjudiz (Vorentscheid), betont Fest.
Das gleiche gelte auf der anderen Seite für die Entscheidung des Landrats, der bekanntermaßen Lukats erste Dieststaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin in der Angelegenheit vergangene Woche abgewiesen hatte. Auch dies sei nicht maßgebend für künftige Entscheidungen, sagt der Beamtenrechts-Fachmann: „Wenn die Bezirksregierung die Beschwerde jetzt annimmt und ermittelt, haben wir eine völlig neue Situation.“