Stadtentwicklungsgesellschaft WLH: Postenbesetzung bedenklich
Haan. · Der Ratsbeschluss zur Gesellschaft der Stadtentwicklung wird von der Partei angefochten.
Die Neugründung der Stadtentwicklungsgesellschaft Haan und hier besonders die Besetzung der beiden Vorstandsposten durch den städtischen Betriebshofleiter David Sbrzesny und den Technischen Beigeordneten Engin Alparslan muss in den kommenden Wochen offenbar noch einmal verwaltungsrechtlich überprüft werden. Dies bestätigte die Stadt jetzt auf Anfrage.
Hintergrund ist ein Antrag der Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan, der die Beschlussfassung in der jüngsten Stadtratssitzung anfechtet. Er fußt auf mehreren Säulen.
Sbrzesny und Alparslan sollen ihre Ziele erstmal dem Rat vorstellen
Abstimmung: WLH-Fraktionschefin Meike Lukat hatte beantragt, Sbrzesny und Alparslan sollten sich doch erst einmal mit ihren Zielen und Strategien dem Stadtrat vorstellen, bevor sie Geschäftsführer der neuen Gesellschaft würden. Die Abstimmung dazu sei daraufhin so lange wiederholt worden, „bis eine genehme Mehrheit erreicht gewesen“ sei.
Bürgermeisterin Bettina Warnecke habe zunächst gefragt: „Wer dagegen ist, den bitte ich um sein Handzeichen.“ Daraufhin meldeten sich nur vier Ratsmitglieder, sagt Lukat und berichtet weiter: Die Bürgermeisterin fragte erneut nach – es meldeten sich fünf Ratsmitglieder. „Auch dieses Stimmverhalten passte Ihnen nicht und Sie fragten daraufhin erneut mit Nachdruck nach, wer gegen die Vorstellung ist, hat den Arm zu heben,“
Dabei habe die Stadtchefin den Fraktionen von SPD und CDU mit Gesten angezeigt, dass sie nun abstimmen müssten und habe letztlich so das von ihr gewünschte Abstimmungsverhalten bekommen.
Dringlichkeit: Die WLH bemängelt, der erst wenige Tage vor der Ratssitzung verteilte Beschlussvorschlag habe keine Begründung für eine besondere Dringlichkeit geliefert. Insofern hätte er zunächst in den Fachausschüssen beraten werden müssen. Vertragsänderung Zu Beginn des Tagesordnungspunkts habe Warnecke mitgeteilt, dass Sie den 2018 mehrheitlich beschlossenen Entwurf des Gesellschaftervertrags ändern möchte. Ein ausformulierter Änderungswunsch habe dem Rat schriftlich aber nicht vorgelegen, sagt Lukat.
Geschäftsführer dürfen nur
noch in Sitzungen antworten
Die Bürgermeisterin habe mitgeteilt, die Änderung beinhalte, dass die Geschäftsführer künftig nur noch auf Anfragen innerhalb der Aufsichtsratssitzungen antworten dürften. Lukats Antrag auf Aufhebung des Ratsbeschlusses liegt zurzeit beim Kreis Mettmann. Der zuständige Fachbereich prüfe den Sachverhalt, danach werde sich Landrat Thomas Hendele mit Lukat in Verbindung setzen, hieß es.
Bürgermeisterin Warnecke ist zuversichtlich, dass der Beschluss des Rates der Prüfung standhält. „Ich sehe keine Rechte der Ratsfraktion oder ihrer kommunalen Mandatsträger verletzt“, erklärt sie auf Anfrage. Auch sachlich sehe sie keine Gründe für eine Beanstandung wegen Rechtswidrigkeit. Die Entscheidung sei mehrheitlich (27 Ja-, elf Nein-Stimmen) getroffen worden.