Haan Wirte greifen Stadt Haan an

Haan. · Stella Kempen und Sabrina Clausen betreiben das „Geschmackvoll“ an der Hunsrückstraße. Sie wollten eine Außenveranstaltung, ein Sommertheater, planen. Doch daran hat sich ein Streit mit dem Ordnungsamt entzündet.

Das Bistro „Geschmackvoll“ kämpft ums Überleben: Sabrina Clausen und Stella Kampen (v.l.) sind voller Sorgen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Schwere Vorwürfe erheben Stella Kempen und Sabrina Clausen gegen die Stadtverwaltung: „Wir kämpfen verzweifelt um unsere Existenz im ,Geschmackvoll’, erfolgreich boykottiert vom Ordnungsamt in Haan“, sagen die Betreiberinnen des Restaurants auf der Hunsrückstraße.

Was war passiert? Am 10. Juni hatten sich die Gastronominnen an die Verwaltung gewandt: „Wir würden gerne am 18. Juli ein „Sommertheater“ in Zusammenarbeit mit unserem Theaterensemble der Phönixallee veranstalten. Da es diesen Sommer für alle schwierig ist, eine gute Zeit genießen zu können, möchten wir für unsere Haaner einen tollen Abend organisieren. Dieses möchten wir – damit alle Corona-Hygieneregeln perfekt eingehalten werden können – auf dem Parkplatz stattfinden lassen, der direkt auf der anderen Straßenseite von uns liegt“, schrieb Kempen. Wenn das Wetter es zulasse, wolle man grillen und das Ganze unter freiem Himmel machen, ansonsten mit Pavillons überdacht unter Berücksichtigung, dass die Luft „fließen“ könne.

Die Abstandsregeln
könnten die Wirte einhalten

Die Tische hätten genügend Platz, um Abstand halten zu können, Betreten und Verlassen des Platzes werde getrennt gehalten. Die Idee zur Nutzung des Parkplatzes hatten die Restaurantbesitzerinnen, weil die Stadt Düsseldorf ihren Gastronomen in der Krise erlaubt, Bürgersteige und Plätze zusätzlich zu ihrer Außengastronomie kostenfrei zu nutzen.

Das Haaner Ordnungsamt aber sah die Situation in der Hunsrückstraße anders. Am gleichen Tag antwortete der zuständige Mitarbeiter: Der Gebührenverzicht (auch in Haan) beziehe sich auf genehmigte Flächen einer ständig vorgehaltenen Außengastronomie. „Sie beabsichtigen jedoch, für ein einmaliges Ereignis eine bisher nicht vorhandene Bereitstellung von Flächen, ohne Gebühren entrichten zu müssen. […] Insoweit ist Ihnen überhaupt kein Verlust durch das gesetzliche Nutzungsverbot entstanden.

Für eine gewinnorientierte Veranstaltung gilt das nicht.“ Für den Parkplatz sei möglicherweise eine gebührenpflichtige Sondernutzung erforderlich, Grillen auf einem öffentlichen Parkplatz sei ohnehin verboten. Nicht zuletzt verbiete die Corona-Schutzverordnung die Veranstaltung.

Über die Definition als „gewinnorientierte Veranstaltung“ können Stella Kempen und Sabrina Clausen nur den Kopf schütteln: „Das ist eine Überlebensmaßnahme. Wir machen aktuell 15 Prozent unseres üblichen Umsatzes, zahlen uns seit Monaten kein Gehalt aus.“

Da nur wenige Tage später die neue Verordnung in Kraft trat, die nun Fest mit bis zu 50 Personen erlaubt, unternahmen die Frauen einen neuen Anlauf – ohne Erfolg: Das Amt benötigte zunächst einen detaillierten Antrag. Die Antragstellerinnen sollten auf zwei Plänen die Einzäunung, den Ein- und Ausgang, die Lage der Bühne mit ihren Maßen sowie der Tische und Sitzgelegenheiten eintragen, außerdem den herausragenden Anlass des Jubiläums mitteilen. Für die Absperrung des Parkplatzes werde eine verkehrsrechtliche Anordnung benötigt, außerdem müssten Halteverbotsschilder aufgestellt werden. „Wir kamen uns vor wie bei Asterix und Obelix mit ihrem Antrag 38“, kritisiert Clausen, dass sie weitere Informationen liefern und Anträge ausfüllen sollten.

Außerdem stiegen die Kosten – allein 150 Euro Verwaltungsgebühren, für Beschilderung und Absperrung noch einmal rund 300 Euro. Die Gastronominnen sind frustriert: „Ist das Verhinderungspolitik der Stadt? War Haan doch nicht der richtige Standort für unser Restaurant?“

Das Ordnungsamt wartet seinerseits noch auf die Pläne mit den erbetenen Eintragungen. Außerdem schreibt die Verwaltung: „Die Stadt Haan fördert Veranstaltungen, wo immer es geht. Auch vor der Corona-Krise mussten Veranstalter ihr Veranstaltungskonzept mit Lageplan dezidiert vorlegen. Die Sicherheit der Besucher/-innen steht an oberster Stelle. Dies gilt noch mehr in Zeiten von Corona, weshalb Veranstalter ein Hygienekonzept vorlegen müssen. […] Einen Spielraum, hier auf Auflagen zu verzichten, hat die Verwaltung nicht.“

Die Verwaltungsgebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen, Sondernutzungsgenehmigungen und ähnliches für Veranstaltungen seien per Satzungen und gesetzlichen Rahmen festgelegt, heißt es. „Im Sinne der Gleichbehandlung legt das Ordnungsamt Wert darauf, solche wie von der Firma Geschmackvoll beantragten einmaligen und gewinnbringenden Veranstaltungen gemäß Vorgaben abzurechnen“, kontert das ­Haaner ­Ordnungsamt.