Amt für Finanzservice der Stadt Hilden informiert Grundabgabenbescheide für 2024 gehen raus

Hilden · Rund 22.000 Bescheide für Grundabgaben werden ab Freitag, 12. Januar, verschickt.

In der offenen Sprechstunde können die Bürger mit ihren Anliegen zum Thema Grundabgabenbescheide ins Rathaus kommen.

Foto: Zelger, Thomas

(alwi) Nicht nur tausende Bescheide für die Grundabgaben, sondern auch die neuen Dauermüllmarken für das Jahr 2024 werden am Freitag, 12. Januar, vom Amt für Finanzservice der Stadt Hilden verschickt. Die 2019 durch den Bundesrat beschlossene Grundsteuerreform hat dabei noch keine Auswirkungen – denn sie muss erst bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden.

Wer einen Hund hat, muss sich übrigens nicht wundern, wenn er zum Jahreswechsel keinen Hundesteuerbescheid erhalten hat: Die Hundesteuer ist mit einem Dauerbescheid festgesetzt und deshalb versendet die Stadt neue Bescheide nur im Einzelfall bei Änderungen. Die aktuellen Hundesteuermarken bleiben weiterhin gültig.

Momentan wird diskutiert,
die Hebesätze zu erhöhen

Momentan wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen darüber nachgedacht, die Hebesätze zu erhöhen. Der Hebesatz ist ein Faktor, der in die Ermittlung der Grundsteuer einfließt. Laut der Website Finanztip.de lag der Hebesatz in Deutschland im Jahr 2022 zwischen 0 und 1050 Prozent. Durchschnittlich waren es 391 Prozent. Der Grund für die immense Spannbreite ist, dass alle Kommunen ihren Hebesatz einzeln festlegen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt mit 565 Prozent (Stand 2022) aber über dem bundesweiten Durchschnitt.

Die Hebesätze für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (bei der Grundsteuer A) und bei bebauten oder bebaubaren Grundstücken und Gebäuden (Grundsteuer B) bleiben aber in den Bescheiden seit 2016 unverändert. Sollte sich für diese Art von Grundstücken oder Gebäuden durch die Haushalts- und Hebesatzsatzung 2024 ein höherer Hebesatz ergeben, erhalten die betroffenen Abgabepflichtigen einen geänderten Bescheid.

Die zuständigen Mitarbeitenden des Amtes für Finanzservice der Stadt Hilden sind dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr telefonisch zu erreichen. In einer offenen Sprechstunde können sich Bürger dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 18 Uhr mit ihren Anliegen im Rathaus melden.

Da es erfahrungsgemäß viele Nachfragen gibt, kann es zu Engpässen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Erfolgreicher ist man deshalb wahrscheinlich mit einer E-Mail an steueramt@hilden.de, postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax unter 02103 7285620.

(alwi)