Bis zu 2 Euro pro Stunde Parken soll in Hilden teurer werden

Hilden · Ab 1. August soll in Hilden das Ticket fürs städtische Parkhaus 2 Euro pro Stunde kosten. Dafür müssen auch die Preise fürs Parken unter freiem Himmel steigen. Wie das begründet wird.

60 statt 50 Cent sollen die ersten 20 Minuten auf einem städtischen Parkplatz im Freien ab August kosten.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Wer in Hilden zukünftig einen gebührenpflichtigen Parkplatz ansteuert, sollte ein paar Münzen mehr in der Tasche haben. In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen wird über eine Anhebung der Tarife beraten. Sollte sich bei der Sitzung am 5. Juni im Bürgerhaus eine klare Mehrheit dafür aussprechen, dürfte der Rat der Stadt drei Wochen später entsprechend entscheiden.

Parken unter freiem Himmel
ist nur sonntags kostenfrei

Grundsätzlich ist das Parken unter freiem Himmel montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr sowie samstags von 8 bis 15 Uhr auf entsprechend ausgewiesenen Flächen gebührenpflichtig. Die Beschlussvorlage zur Ausschusssitzung sieht vor, dass die ersten wie auch die zweiten 20 Minuten der Parkzeit jeweils 60 Cent kosten sollen, die nächsten 20 Minuten kosten 80 Cent und für jede weitere angefangene Stunde werden 2 Euro fällig. Wenn entsprechend entschieden wird, dürften sich die Gebühren frühestens zum 1. August erhöhen.

Wenig begeistert über diese Nachricht zeigten sich Autofahrer, die am Dienstag ihre Münzen in den Parkautomaten an der Robert-Gies-Straße warfen. „Prost Mahlzeit! Das ist schon sehr hoch und das kann sich bestimmt nicht jeder leisten“, kommentierte Sabine Kuhlemann-Mai die anstehende Gebührenerhöhung. Unmittelbar zuvor hatte sie drei Euro in den Automaten geschoben. „Und das für zwei Stunden!“ Direkt hinter ihr merkte Paul Filiks an, dass er an der Königsallee in Düsseldorf nicht mehr als 2 Euro die Stunde zahlen würde. Der Langenfelder hält diesen Tarif für gerade noch so vertretbar, auch in Hilden.

Einen Grund für die Erhöhung hat Sabine Kuhlemann-Mai in ihrem kurzen Statement indirekt anklingen lassen: Wer kann sich das leisten? Oder genauer: Wer will sich das leisten? In dem Beschlussvorschlag zur Sitzung in der kommenden Woche findet sich ein entsprechender Hinweis: „Eine Verteuerung der Parkentgelte hat grundsätzlich eine leitende Wirkung für alle Verkehrsteilnehmer, denen sich Alternativen mit niedrigen Zugangshemmnissen bieten. Eine entsprechende Entscheidung zu Lasten des Pkw-Verkehrs hätte zudem Signalwirkung zu Gunsten anderer Transportmittel.“

Tatsächlich hatte die Stadt die Gebühren erst vor zwei Jahren erhöht. Seit 2022 zahlt man in der ersten Stunde für 20 Minuten jeweils 50 Cent und danach 1,50 Euro für jede angefangene weitere Stunde. Die letzte Erhöhung belief sich auf 50 Prozent, wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Wäre es damals jedoch nach den Vorstellungen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Finanzausschuss gegangen, hätten sich die Tarife sogar um 80 Prozent erhöht. Die CDU entschied später anders und erklärte eine solche Steigerung als nicht vertretbar angesichts des generellen Kostenanstieges bei den Energie- und Lebenshaltungskosten. Übrigens: Die Staffelung der Preise sollte kurzes Parken in der Innenstadt ganz gezielt weniger belasten als das lange Abstellen des Kraftfahrzeuges.

Preistreiber sind die
Gebühren in den Parkhäusern

Und auch in der Aussage von Paul Filiks klingt etwas an, was sich in den Erläuterungen des Beschlussvorschlages wiederfindet. Eine „moderate Anhebung“ dürfte kaum zu spürbaren „Veränderungen in der Besucherstruktur der Innenstadt“ führen, lautet die Einschätzung. Heißt: Eine weitere Anhebung der Tarife wäre vermutlich vertretbar und würde nicht dazu führen, dass Konsumenten weniger Geld in den Geschäften ausgeben würden.

Der eigentliche Preistreiber sind jedoch die Gebühren in den Parkhäusern, die von der Verkehrsgesellschaft Hilden (VGH) betrieben werden. Hier steht eine Anhebung der Tarife von 1,50 auf 2 Euro pro Stunde zum 1. August an. Um „Ausweichverkehre zu vermeiden“, sollten sich die Gebühren in den Parkhäusern und im öffentlichen Raum auf „einheitlichem Niveau“ bewegen. Die VGH begründet die Preissteigerung mit dem inflationsbedingten Kostenanstieg für Personal und Unterhalt. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf den Baupreisindex, der allein in den Jahren 2022 und 2023 um circa 25 Prozent angestiegen sei. „Dies und auch die bereits angesprochene Lenkungswirkung rechtfertigen daher aus Sicht der Verwaltung eine neuerliche Anpassung der Parkgebühren“, heißt es dazu in der Beschlussvorlage.