Betrieb im Kreis Mettmann betroffen Blauzungenkrankheit erreicht unsere Region
Kreis Mettmann · Für die betroffenen Tiere kann die Krankheit tödlich verlaufen, für andere Arten besteht keine Gefahr.
(tobi) In einem rinder- und einem schafhaltenden Betrieb im Kreis Mettmann wurden jetzt mehrere Tiere positiv auf die Blauzungenkrankheit (BTV) getestet. In welcher Stadt genau, das verrät der Kreis auch auf Nachfrage nicht. „Wir haben nur wenige Betriebe dieser Art in der Region, sodass schnell klar wäre, welche Betrieb betroffen ist“, erklärte eine Sprecherin.
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie sogenannte Neuweltkameliden (beispielsweise Lamas, Alpakas) übertragbare Krankheit. „Untereinander können sich die Tiere nicht anstecken“, so die Sprecherin weiter. Klinische Symptome, die sieben bis acht Tage nach der Infektion auftreten, werden insbesondere bei Schafen beobachtet. Es handelt sich hier um hohes Fieber bis 42 Grad Celsius, geschwollene Zunge, Fressunlust, Speicheln, Läsionen im Maul und an der Zunge. Es können auch Tiere an dieser Krankheit verenden. Die namensgebende Verfärbung der Zunge hingegen ist sehr selten. Bei Rindern, so die Beobachtungen der Experten, scheinen die Krankheitssymptome schwächer ausgeprägt zu sein als bei Schafen.
Auch wenn die Krankheit zu teilweise heftigen Verläufen bei Schafen und Rindern hervorrufen kann, betont die Kreissprecherin: „Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.“
Von dem Virus sind viele verschiedene sogenannte Serotypen bekannt, die jeweils unterschiedliche krankmachende Eigenschaften aufweisen. „Der aktuell auftretende Serotyp 3 verursacht insbesondere bei Schafen teilweise schwere Symptome. Bei Rindern wird sehr oft ein massiver Rückgang der Milchleistung registriert. Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen“, erklärt die Kreissprecherin.
Tiere, die genesen, seien jedoch weitestgehend immun. Allerdings sei der Verlauf oft schmerzhaft und zum Teil müsse, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden.
„Zur Vermeidung der Ausbreitung der Krankheit bei empfänglichen Tierarten hat das Kreisveterinäramt jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Tierhalter die Genehmigung erhalten, ihre Tiere freiwillig impfen zu lassen. Zwar ist in der EU noch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 verfügbar, allerdings eröffnet das Tierarzneimittelrecht den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Impfstoffe auch ohne entsprechende Zulassung anzuwenden“, berichtet die Sprecherin.
Impfstoffe vom
Paul-Ehrlich-Institut sollen helfen
Hiervon habe der Bund Gebrauch gemacht, indem er im Juni per Eilverordnung für einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten die Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet habe. „Bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW können Tierhalter eine Impfstoffkostenbeihilfe beantragen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann sowie entsprechende Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.“
Im eiszeitlichen Wildgehege im Neandertal leben Heck-Rinder („Auerochsen“) und Wisente. Auch sie können die Blauzungenkrankheit bekommen. Der Kreis hat deshalb für sie bereits den Impfstoff bestellt. „Aktuell stimmen sich die Experten noch ab, ob eine Impfung nötig ist oder nicht“, erklärt die Kreissprecherin weiter. Das soll innerhalb dieser Woche noch entschieden werden.
Weitere Infos gibt es unter www.kreis-mettmann.de sowie auf den Internetseiten des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.