Pilotprojekt in NRW Polizei testet in Hilden Abstandsmessungen von Radfahrer und Autos

Hilden · Die Polizei hat auf der Gerresheimer Straße in Hilden Markierungen aufgebracht. Dort führen die Beamten ein Pilotprojekt durch.

Hinter den Markierungen auf der Gerresheimer Straße steckt ein Pilotprojekt der Polizei NRW.

Foto: Tobias Dupke

Wer regelmäßig Fahrrad fährt, kennt das Problem: Autofahrer halten oft nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand ein, wenn sie die Radler auf einer Straße überholen. Manchmal bleiben nur ein paar Zentimeter. Die Polizei hat das Problem im Blick und testet seit Kurzem in Hilden ein neues Messsystem. „Es handelt sich um ein Pilotprojekt der Polizei NRW“, erklärt Behördensprecher Daniel Uebber.

Die Polizei hat die Markierungen Anfang Juli auf die Fahrbahn der Gerresheimer Straße aufgebracht. In Richtung Aldi-Ei sind seitdem kurz hinter dem Evangelischen Schulzentrum jeweils fünf kurze weiße Streifen im Fahrradschutzstreifen und fünf weitere parallel dazu auf dem Fahrbahnbereich für die Autos aufgebracht – und das in verschiedenen Paketen über mehrere Meter, jeweils mit einem festgelegten Abstand zwischen den Strichen. Auf diese Weise können die Polizisten genau sagen, wie groß der Abstand zwischen Auto und Fahrradfahrer war. „Im Rahmen der Verkehrsüberwachung halten die dort eingesetzten Kolleginnen und Kollegen Verstöße via Fotokamera beweissicher fest“, erklärt Daniel Uebber weiter.

Die Polizei hat dort auch schon einmal den Abstand geprüft: „Am 5. Juli hat die Polizei im Zeitraum von 9 bis 12 Uhr dort kontrolliert. In dem Zeitraum wurden fünf Verstöße festgestellt“, berichtet der Behördensprecher. Weitere Kontrollen seien in dieser Woche geplant, „werden aber auch spontan durchgeführt, wenn es die sonstige Lage zulässt“.

Die Gerresheimer Straße bietet sich in diesem Bereich gut für das Pilotprojekt: „Bei der Örtlichkeit handelt es sich um eine viel befahrene Straße, auf der unterschiedliche Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Zudem gibt es dort einen sogenannten Fahrradschutzstreifen“, berichtet Daniel Uebber weiter. Immer wieder komme es dort dennoch zu gefährlichen Situationen, wenn Auto- oder Lkw-Fahrer Radfahrer überholten. „Mithilfe der Markierungen kann die Polizei im Rahmen von Kontrollen beweissicher dokumentieren, dass der Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers nicht eingehalten wurde.“

Doch wie genau verhalten sich Autofahrer dort richtig? „Autofahrer müssen beim Überholen innerorts einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten“, erklärt Daniel Uebber weiter. Außerorts gelte der Mindestabstand von zwei Metern. Ist das nicht möglich – wenn beispielsweise ein Auto entgegenkommt – darf nicht überholt werden. Bei Verstößen gegen den Mindestabstand drohe ein Verwarngeld von 30 Euro.

Gefährliche Situationen auf Fahrradschutzstreifen gehören für Fahrradfahrer zum Alltag – aber auch ärgerliche. Manche Autofahrer blockieren die Streifen meistens vor Ampeln mit ihrem Fahrzeug, damit Radfahrer nicht an ihnen vorbeikommen und sie ungestört abbiegen können.

Das dürfen sie jedoch nicht, betont Daniel Uebber: „Autofahrer dürfen den Fahrradschutzstreifen nur dann befahren, wenn es die Verkehrssituation erforderlich macht – zum Beispiel dann, wenn sie einem Hindernis ausweichen müssen.“ Radfahrer dürften dagegen an stehenden Autos vorbei den Schutzstreifen befahren – sei es im morgendlichen Berufs- oder Bringverkehr vor Schulen oder an Ampeln.

(tobi)