Radverkehr in Haan Bekommt die B 228 einen Fahrradstreifen?

Haan · Die Haaner sollen am 13. März darüber abstimmen, ob die Bahnhofstraße zwischen Wilhelm- und Kölner Straße einen Fahrradschutzstreifen bekommt.

An der Bundesstraße 228 zwischen Wilhelm- und Kölner Straße könnte ein Radfahrstreifen kommen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(peco) Am Ende war es eine einstimmige Entscheidung, auch wenn die CDU sich der Stimme enthielt: Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität hat sich ausdrücklich für einen Bürgerentscheid über die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Bahnhofstraße ausgesprochen. Damit reagierten die Politiker auf das von ortsansässigen Händlern initiierte Bürgerbegehren, bei dem in den vergangenen Wochen mehr als 1900 Unterschriften gesammelt worden waren und das damit die Voraussetzungen für seine Gültigkeit erfüllt hatte.

Der Haaner Stadtrat muss nun in seiner Sitzung am 14. Dezember endgültig entscheiden, ob er dem Bürgerbegehren entspricht und den geplanten Fahrradschutzstreifen aus dem Handlungskonzept für die B 228 nimmt, oder ob er es auf einen Bürgerentscheid ankommen lässt. Die jetzige Abstimmung im Fachausschuss war ein deutlicher Fingerzeig, dass der Stadtrat wohl die zuletzt genannte Variante wählen wird.

Sowohl die Befürworter des Fahrradstreifens an dieser Stelle der Bundesstraße (SPD, WLH und GAL), als auch Gegner wie die FDP machten dabei deutlich, dass die Argumente ausgetauscht seien. Jetzt könne jeder bei den Bürgern mit seiner Position werben und sie dann entscheiden lassen.

Einzig die CDU konnte sich mit dem Bürgerentscheid nicht so recht anfreunden. 1900 gesammelte Unterschriften gegen den Fahrradschutzstreifen an dieser Stelle seien doch schon „eine recht deutliche Willensbekundung“, argumentierte Annette Braun-Kohl und stellte die Frage, ob man sich nicht besser darauf konzentrieren sollte, Tempo 30 auf der Bahnhofstraße durchzusetzen.

„Wir wissen alle, wie schwierig bis unmöglich es ist, beim zuständigen Landesbetrieb Straßen.NRW eine Reduzierung auf 30 km/h durchzubringen“, hielt Andreas Rehm (GAL) dagegen: „Wenn wir den Schutzstreifen jetzt wieder aus dem Konzept streichen, haben wir am Ende gar nichts mehr.“

Auch SPD, WLH und selbst die FDP, die das Anliegen des Bürgerbegehrens unterstützt, machten deutlich, dass die Bürgerschaft in dieser Frage selbst wählen soll – dies sei nun mal ein wichtiges Instrument einer Demokratie.

An dem Bürgerentscheid dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren teilnehmen, darauf wies WLH-Fraktionschefin Meike Lukat hin. Zu guter Letzt machte auch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Haan deutlich, dass in der Frage „Fahrradstreifen oder nicht?“ kein Kompromiss, sondern nur eine klare Entscheidung Sinn mache. „Selbst wenn wir Tempo 30 auf der Bahnhofstraße durchbekämen, würde das die Fahrradfahrer nicht vor schweren Unfällen schützen“, merkte Anja Klöckener an.

Das hätten Untersuchungen gezeigt. Ein Fahrradschutzstreifen mache wiederum nur Sinn, wenn er über die gesamte Länge der Straße eingerichtet und nicht auf einem Teilstück unterbrochen werde.

Damit der Bürgerentscheid erfolgreich ist, muss nicht nur eine Mehrheit der Teilnehmer mit „Ja“ stimmen – diese Mehrheit muss auch mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten umfassen. Für die Stadt Haan wären das momentan mindestens 5056 gültige Ja-Stimmen.