Räuber muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis
Der 47-Jährige wurde nur wegen einer Tat in Remscheid bestraft, nicht für die Überfälle in Haan.
Für sechs Jahre und zwei Monate muss nach dem Urteil des Landgerichts Wuppertal ein 47-jähriger Mann wegen einfachen Raubes in Remscheid hinter Gittern. Er hatte eine 80-jährige Remscheiderin in ihrer Wohnung überfallen und rund 15000 Euro erbeutet. Für eine zweite ihm zur Last gelegte Tat — einen zweimaligen Überfall auf dasselbe Ehepaar innerhalb von drei Wochen in Haan — reichte die Indizienkette für eine Verurteilung nicht aus. Der Angeklagte wurde in diesem Punkt freigesprochen.
Der Staatsanwalt hatte insgesamt elfeinhalb Jahre Gefängnis gefordert, der Verteidiger Freispruch mangels Beweisen. Das Gericht sah es „ohne einen vernünftigen Zweifel“ als erwiesen an, dass der Mann im Mai 2013 die Remscheiderin in ihrer Wohnung beraubt hatte. Dabei hatte er sie mit der Wohnungstür zu Boden gedrückt und sie anschließend mit dem Tode bedroht.
Die völlig verängstigte Frau rückte ihre Geldschatulle raus. Als schlüssige Beweise galten dem Gericht die Protokolle einer technischen Überwachung des Mannes in seinem verwanzten Auto. Er hatte tatsächlich geplant, sein Remscheider Opfer ein zweites Mal zu überfallen.
Die GPS-Überwachung zeigte, dass er extrem langsam am Haus der Seniorin vorbeifuhr und zu einem Unbekannten sagte: „Die habe ich ausgeraubt.“ Weitere Äußerungen bewiesen eindeutiges Wissen, das nur der Täter haben konnte. Der Angeklagte hatte während der Verhandlung angegeben, er habe eine Goldkette von einem Hehler gekauft und wollte aufgrund einer XY-Fernsehsendung den Täter, den er im Hehler vermutete, auf eigene Faust ermitteln. „Wen glauben Sie, haben Sie vor sich?“, sagte dazu der Richter in seiner Urteilsbegründung. „So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört.“