Hilden Hildener verletzt nächtlichen Randalierer
Hilden/Solingen · Mann muss sich wegen Angriff mit Messer vor dem Landgericht verantworten.
Es war in den frühen Morgenstunden, als es plötzlich an der Jalousie einer Wohnung in der Merscheider Straße in Solingen krachte. Die Bewohner hatten geschlafen, als draußen auf dem Gehsteig eine Gruppe junger Männer auf dem Heimweg von einer Party gestrandet war. Einer der Männer soll an den Rolläden gerüttelt, sie nach oben gedrückt und dagegen getreten haben. Volltrunken, wie es nun vor Gericht hieß.
Drinnen brach derweil Panik aus. Die Eltern und deren Kinder hatten bereits geschlafen, drei Familienmitglieder waren – wohl einen Einbruch befürchtend – auf die Straße geeilt. Dort gab ein Wort das andere – am Ende schlug einer der Herbeigeeilten mit der Faust zu. Der andere – einen Hildener – stach dem Rollo-Randalierer mit dem Messer in den Oberkörper. Der wurde mit lebensgefährlichen Stichverletzungen an Magen und Leber ins Krankenhaus eingeliefert und dort noch in der Nacht operiert.
Zwei der drei Männer, die aus der Wohnung vor die Türe geeilt waren, hatten sich bereits vor dem Solinger Amtsgericht zu verantworten und wurden freigesprochen. Der 24-Jährige, der damals zugestochen hatte, war ebenfalls dort angeklagt worden. Nachdem man zur Ansicht gelangt war, dass es sich um versuchten Totschlag handeln könnte, wurde die Sache an das Wuppertaler Landgericht verwiesen. Dort wird sie – fast drei Jahre nach der Tat – nun erneut verhandelt.
Was damals vor der Haustür abgelaufen sein soll, fasst der Verteidiger des Angeklagten so zusammen: „Die Sache ist eskaliert.“ Es sei ein heilloses Chaos gewesen, die Familie sei unvermittelt aus dem Schlaf gerissen worden und in Panik gewesen. Auch die Kammer gelangte zu der Ansicht, dass der Angeklagte zwar nicht in Notwehr gehandelt, aber überreagiert habe.
Zu Beginn der Verhandlung hatten sich die Prozessbeteiligten auf ein Rechtsgespräch geeinigt. Ein umfassendes Geständnis des Angeklagten vorausgesetzt, stellte die Kammer eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in Aussicht, zur Bewährung ausgesetzt. Der Prozess wird am 15. Mai fortgesetzt.