Straßentausch: Gericht vertagt Entscheidung

Ein Formfehler verhindert die Umwidmung von Turn- und Martin-Luther-Straße. Anwohner wollten dagegen klagen.

Foto: Stefan Fries

Haan. Achim Metzger lässt keine Zweifel aufkommen. „Ja sicher würden wir erneut klagen“, sagt er. Mit acht Mitgliedern der Bürgerinitiative Lebenswertes Haan hat er sich zu einer Klägergemeinschaft zusammengeschlossen und vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf gegen den geplanten Straßentausch von Turn- und Martin-Luther-Straße geklagt.

Am Dienstag teilte der Kreis Mettmann mit, dass das Verwaltungsgericht den für Mittwoch angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben hat. „Es gibt einen Formfehler“, erläutert Daniela Hitzemann, Sprecherin des Kreises Mettmann. Der Kreis habe den Straßentausch verfügt, war aber dafür gar nicht zuständig, sondern die Bezirksregierung.

„Um das zu heilen, hat die Bezirksregierung die Verfügung des Kreises zurückgenommen“, sagt Hitzemann. „Damit gibt es keine Klagegrund mehr.“

Im Gespräch mit dem Landrat habe die Bezirksregierung angekündigt, die Umstufung der Straßen in eigener Zuständigkeit und damit formal korrekt verfügen zu wollen. „Inhaltlich ist die Bezirksregierung auf unserer Linie“, sagt Hitzemann.

Das will Achim Metzger nicht so recht glauben. „Wir warten mal ab, ob das wirklich so stimmt“, sagt er. Mit seinen Mitstreitern will er in den kommenden Wochen regelmäßig ins Amtsblatt schauen, denn dort muss die Verfügung veröffentlicht werden. Erst dann kann gegen sie geklagt werden.

„Wir wollen geklärt wissen, ob der Straßentausch rechtlich erlaubt ist“, sagt Metzger. Schließlich habe sich an der Bedeutung der Straßen nichts geändert. Die Klagegemeinschaft könne die Bedingungen des Tausches nicht akzeptieren: Tempo 30 würde ebenso aufgehoben wie der ruhende Verkehr, auch eine geforderte Querungshilfe soll es nicht geben. „Alle unsere Bedenken wurden abgeschmettert“, sagt Metzger. „Mit dem Straßentausch wird die aktuelle Verkehrssituation zementiert.“