Streit um Fahrradstreifen dauert an

Die WLH wirft der Bürgermeisterin vor, sie missachte die Hauptsatzung der Gemeinde.

Foto: Olaf Staschik

Haan. Um den geplanten Radschutzstreifen auf der Bahnhofstraße (B 228) zwischen Wilhelm- und Kölner Straße wird seit Monaten politisch gestritten. Mit wachsender Erbitterung und Verbissenheit, wie sich jetzt im Hauptausschuss zeigte. Es ging um einen (eigentlich überflüssigen) Bürgerantrag (von Geschäftsleuten), der fordert, den Beschluss (von Fachausschüssen) zur Markierung des Radschutzstreifens aufzuheben. Hintergrund: Die CDU hatte erst für die Einrichtung des Radschutzstreifens gestimmt. Für den Schutzstreifen müssten von heute 74 Stellplätzen 24 wegfallen. Dagegen haben die betroffenen Händler und Gewerbetreibenden protestiert und mehr als 1400 Unterschriften von Haaner Bürgern gesammelt. Das ließ die CDU dann umdenken.

In der Regel werden Bürgeranträge in den zuständigen Fachausschüssen diskutiert. Bürgermeisterin Bettina Warnecke wollte den Bürgerantrag jedoch zur weiteren Beratung an den Stadtrat verweisen. Er tagt am Dienstag kommender Woche (13. Dezember).

Dagegen legte Meike Lukat (WLH) Beschwerde ein. Der Bürgerantrag enthalte keine neuen Geschichtspunkte, sein Thema sei schon behandelt worden. Eine Weiterleitung verstoße gegen die Hauptsatzung der Stadt Haan. Bernd Stracke (SPD) und Jochen Sack (GAL) sahen das ebenso. Rainer Wetterau (CDU) dagegen anders: Der Bürgerantrag könne im Rat sehr wohl diskutiert und entschieden werden. „Auch die CDU muss sich an die Hauptsatzung halten“, empörte sich darauf Walter Drennhaus (SPD): „ In der Tat haben die Gegner des Radschutzstreifens (CDU, FDP, AfD, UWG und Bürgermeisterin) im Stadtrat eine Mehrheit. Der Bürgerantrag werde im Hauptausschuss nicht abgestimmt, es gehe nur um eine „Kenntnisnahme“, sagte Bürgermeisterin Bettina Warnecke.

Laut Paragraf 11 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliege die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss, führte Rechtsamtsleiter Michael Rennert aus. Dieser prüfe die Anträge inhaltlich und verweise sie an die zuständige Stelle. Weil der Bürgerantrag inhaltlich keine neuen Gesichtspunkte enthalte, könne er ungeprüft und ohne Empfehlung an den Rat weitergeleitet werden.

Die Hauptsatzung sehe auch keine „Kenntnisnahme“ vor, stellte Meike Lukat fest. Sie meint: Bürgermeisterin Bettina Warnecke hätte den Bürgerantrag zurückweisen müssen: „Die CDU macht Politik nach Gutsherrenart.“ Morgen, am 13. Dezember, soll der Rat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr endgültig entscheiden. Wenn alle an Bord sind, ist klar, wie die Abstimmung ausgehen wird. Die CDU hat beantragt, die Beschluss zur Markierung des Radschutzstreifens auf der Bahnhofstraße aufzuheben.

Gegen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes hat Meike Lukat bei Bürgermeisterin Bettina Warnecke Beschwerde eingelegt. Begründung: Die CDU habe am 18. November einen Tagesordnungspunkt „Parksituation an der B 228“ beantragt. Laut Zuständigkeitsordnung habe der Stadtrat nur bei „Verkehrsentwicklungsplanung und Verkehrskonzepten“ eine Entscheidungsbefugnis“.

Lukat schließt daraus: „Da es der CDU-Fraktion gemäß ihres Antrags aber weder um eine Verkehrsentwicklungsplanung noch um ein Verkehrskonzept geht, sondern nur um eine Parksituation auf einem geringfügigen Teilstück einer Bundesstraße, ist eine Zuständigkeit des Rates nicht erkennbar.“ Ein inhaltsgleicher Antrag der CDU sei in den zuständigen Fachausschüssen bereits entschieden worden, hieß es — und sei abgelehnt worden.