Haan Kandidaten-Wohnsitz: SPD erntet Kritik für Antrag
Haan. · Die SPD-Fraktion im Stadtrat hat in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, dass alle Wahlkreisbewerber für die Ratswahl eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben sollen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Haan haben. Die FDP ist sauer.
(pec) Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Haan hat in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, dass alle Wahlkreisbewerber für die Ratswahl am 13. September eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben sollen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Haan haben.
Das erklärte jetzt SPD-Fraktionsvorsitzender Bernd Stracke. Hintergrund sei der in verschiedenen Medien geäußerte Verdacht, dass eine Person, die für den Stadtrat kandidiert, nicht die Voraussetzung für die Kandidatur nach Paragraf 12, Absatz 1, des Kommunalwahlgesetzes NRW erfüllt (Wählbarkeit). „Wir wollen, dass die Kommunalwahl ordentlich nach Recht und Gesetz verläuft“, schreibt Stracke. Vorbeugen sei in diesem sensiblen Fall besser, als hinterher aufwendig nachbessern zu müssen.
Aufgrund einer anonymen Anzeige, die auch der Stadt Haan vorliegt, wurde in einem früheren Artikel das Beispiel eines Ratsmitglieds genannt, das einem Handelsregisterauszug zufolge zumindest im Jahr 2016 seinen Wohnsitz nicht in der Gartenstadt gehabt haben kann, aber dennoch bis heute munter Entscheidungen in dem Gremium mit trifft. Der Wahlleiter, Erster Beigeordneter Engin Alparslan, hatte deutlich gemacht, dass er in Bezug auf die aktuellen Kandidaten keine weiteren Nachforschungen mehr anstellen werde. Mit dem einstimmigen Zulassungsvotum des Wahlausschusses sei das Verfahren nun abgeschlossen. Punkt.
Stracke übt mit seinem Vorstoß Druck auf das betreffende Ratsmitglied aus, das seine Kandidatur schließlich immer noch jederzeit zurückziehen könnte und appelliert damit an die politische Aufrichtigkeit. Heftige Kritik erntete er jetzt dafür von der FDP: „Wenn Herr Stracke dafür eine Veranlassung sieht, kann er das von seinen Kandidaten ja gerne fordern. Die FDP wird diesen Unsinn jedenfalls nicht mitmachen“, sagt Fraktionsvorsitzender Michael Ruppert. Stracke stelle mit seiner Forderung einen bewährten rechtsstaatlichen Grundsatz auf den Kopf: Dass nämlich nicht der Unschuldige seine Unschuld zu beweisen habe, sondern dem Beschuldigten seine Schuld nachgewiesen werden müsse.