Hilden Ringen um Investoren-Auswahl ist entbrannt
Hilden. · Wer auf dem Heuss-Areal bauen darf, wird in einer Sondersitzung am 3. Juli entschieden.
Dort könnten bis zu 95 Wohnungen entstehen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Worum geht es?
Die Fraktionen diskutieren aktuell über die Kriterien, die ein Investor erfüllen muss. Die Vorstellungen gehen zum Teil weit auseinander. Der Senioren- und der Behindertenbeirat fordern, dort ausnahmslos Mietwohnungen zu errichten. 30 Prozent sollen öffentlich gefördert sein. Auch die Grünen fordern, dass mindestens 30 Prozent öffentlich geförderte Wohnung entstehen. Die FDP möchte keine öffentlich geförderten Wohnungen, sondern möglichst viel Geld mit dem Grundstücksverkauf erzielen. Die Stadt soll das Gelände ihrer eigenen Wohnungsbaugesellschaft WGH übertragen und dort Sozialwohnungen bauen, fordert die Bürgeraktion. Die AfD will das Grundstück in Erbpacht vergeben.
Welche Position hat die Stadtverwaltung?
Bürgermeisterin Birgit Alkenings (SPD) lehnt diese Forderungen (nur Mietwohnungen, 30 Prozent Sozialwohnungen) ab, weil das der Stadt viel Geld kosten würde und Hilden sich dies aktuell nicht leisten könne. Nur Mietwohnungen zu bauen, würde den Kreis möglicher Investoren erheblich einschränken. Die Kommune würde für ihr Grundstück weniger Geld bekommen. Die notwendigen Stellplätze müssen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Dafür gibt es aber keine öffentliche Förderung, wie für Wohnungen. Bei 30 Prozent Sozialwohnungen (etwa 30 Wohnungen) würde sich der erwartete Kaufpreis für die Stadt um rund 700 000 Euro auf 1,3 bis 1,8 Millionen Euro verringern, schätzt die Verwaltung. Der Anlagebuchwert, den die Stadt abschreiben müsste, beträgt aber rund zwei Millionen Euro. Mithin ein schlechtes Verlustgeschäft für die klamme Stadt.
Was sagen die beiden große Fraktionen?
Claudia Schlottmann (CDU): „Ich hoffe, dass es möglichst schnell gelingt, einen Investor zu finden, der alle Kriterien erfüllt.“ Die SPD möchte Änderungen bei den Kriterien, erläuterte Kevin Buchner im Stadtentwicklungsausschuss: „Wir wollen nicht nur Wohnblöcke, sondern ein zukunftsweisendes Modell, welches bezahlbares Wohnen und Klimaschutz verbindet.“ Die Stadt soll einen Teil des Areals ihrer Wohnungsbaugesellschaft WGH übertragen - als Sacheinlage zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen. Damit behalte die Stadt den Zugriff auf die Wohnungen auch nach Auslaufen der Zweckbindung. Zudem sollen ökologische und klimaschonende Aspekte einen genau so hohen Stellenwert haben nachhaltige oder ressourcenschonende Bauweise.
Welche Rolle spielt die WGH?
Der Stadtrat hat erst kürzlich beschlossen, dass die Stadt 20 Prozent des Verkaufserlöses vom Schweitzer-Gelände (Linden-/Kunibert-/Dagobertstraße) der WGH als Kapitaleinlage zur Verfügung stellt. Hintergrund: Die WGH kann nur dann weitere öffentlich geförderte Wohnungen errichten, wenn sie bei jedem neuen Projekt 20 Prozent der Investitionssumme als Eigenkapital bereitstellen und nachweisen kann. Ohne diesen Nachweis darf der Kreis Mettmann keine öffentlichen Mittel bewilligen. Das im Geschäftsbericht mit 22 Prozent ausgewiesene Eigenkapital der WGH spielt bei der Genehmigung keine Rolle. Auf dem Schweitzer-Areal ist ein Grundstück für die WGH reserviert. Dort könnten zwei Mehrfamilienhäuser entstehen.