Pläne für die Gartensadt Flitzen bald E-Scooter von „Bolt“ durch Haan?

Haan · Das 2013 in Estland gegründete Unternehmen hat bei der Stadt angefragt und strebt eine Kooperation an.

In der Hildener Fußgängerzone ist „Bolt“ als einer von mehreren Anbietern vertreten. Jetzt will man auch in Haan starten.

Foto: Tobias Dupke

Immer wieder beschweren sich in Hilden Anwohner über E-Scooter, weil einige Nutzer die Elektro-Roller einfach mitten auf dem Bürgersteig oder auf Straßen abstellen. Das sorgt für Ärger. Insofern wurde die Nachricht, dass sich die amerikanische Verleihfirma „Bird“ nach etwas mehr als einem Jahr wieder zurückzieht, im Oktober hier und da mit offenem Beifall aufgenommen.

Ob in Haan künftig die gleichen Diskussionen geführt werden, bleibt abzuwarten. Auch dort könnten bald die E-Scooter rollen. Die Firma „Bolt“ erwägt, ihr Vertriebsgebiet zu erweitern. Der Verleiher sei mit einem „Mikromobilitätsangebot“ auf die Haaner Stadtverwaltung zugekommen, heißt es in einer Beschlussvorlage für den Umwelt- und Mobilitätsausschuss. Die sollen der Verwaltung nun den Auftrag erteilen, „Möglichkeiten zur Begleitung eines E-Scooter-Verleihs in Haan zu prüfen und den Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit der Firma Bolt zu erarbeiten“.

Der Anbieter hat offenbar bereits den Entwurf einer Vereinbarung zur Verfügung gestellt, wie sie bereits mit anderen Städten geschlossen wurde. Bevor die Scooter rollen, wünschen sich einige Politiker allerdings zunächst mal den Start der längst beschlossenen Lastenfahrräder. Die GAL hatte zuletzt im Ausschuss nachgefragt, wo die beiden Leihrädeer blieben. Die WLH erinnerte jetzt noch einmal daran, dass bereits 2019 beschlossen worden sei, für die Anschaffung von zwei Lastenfahrrädern Haushaltsmittel in Höhe von 4 000 Euro mit Sperrvermerk in den Haushalt 2020 einzustellen. Anfang September 2022 habe man von der Verwaltung dann erfahren müssen, dass die Ausschreibung zur Anschaffung dieser Lastenfahrräder „fast finalisiert“ sei und sich die Verwaltung aktuell mit der rechtlichen Situation und den Fördermittelrichtlinien beschäftige. Die personellen Ressourcen für die Erstellung der E-Scooter-Vorlage hätte die Stadt nach Auffassung der WLH besser in die Abarbeitung des Lastenfahrrad-Beschlusses gesteckt.

Einfach wegschicken lassen sich E-Scooter-Verleiher übrigens nicht. Nach Einschätzung der Stadt gibt es „keine Möglichkeit, ein Gewerbe mit zugelassenen und versicherten E-Scootern im Stadtgebiet grundsätzlich zu verbieten“. Über Sondernutzungsgebühren ließen sich jedoch Möglichkeiten zur Steuerung finden.