Staatsanwaltschaft eingeschaltet Sollten Kinder vor Moschee in Hilden entführt werden?

Hilden · Nach einem Vorfall vor einer Moschee in Hilden hat die Polizei die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Zwei Frauen sollen ein Mädchen am Arm gegriffen und weggezogen haben. „Wir nehmen diesen Vorfall sehr ernst“, sagte eine Polizeisprecherin.

Die Polizei ist am Freitag zweimal zu Moschee an der Telleringstraße gerufen worden.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

(tobi) Was genau ist passiert? Wie ist die Tat in Hilden zu werten? Sollten die Kinder entführt werden? Diese Fragen beschäftigen Polizei und Staatsanwaltschaft seit vergangener Woche Freitag. „Wir nehmen diesen Vorfall sehr ernst“, erklärt eine Polizeisprecherin auf Nachfrage.

Frauen bettelten vor Moschee an der Telleringstraße

Was war geschehen? Gegen 21.30 Uhr rief der Vorstand der Vereins „Islamisch-marokkanisches Kulturzentrum Arrahman Moschee“ die Polizei und berichtete von drei Frauen, die vor dem auch von Haanern besuchten Gotteshaus an der Telleringstraße in Hilden bettelten und die Menschen mit Handys filmten, berichtet eine Behördensprecherin. Als die Beamten eintrafen, sei von den drei Frauen jedoch nichts mehr zu sehen gewesen – auch nicht im näheren Umfeld der Moschee. Zu diesem Zeitpunkt lagen laut Sprecherin auch noch keine Hinweise auf eine Straftat vor.

Um 22.20 Uhr ging dann der nächste Anruf bei der Polizei ein. Dieses Mal seien zwei Frauen vor der Moschee aufgetaucht, hätten gebettelt und Kinder bedrängt. „Sie sollen einen zehnjährigen Jungen und ein zwölfjähriges Mädchen angesprochen haben“, erklärt die Polizeisprecherin weiter. Das Mädchen sei von den Frauen laut Zeugen dann am Arm weggezogen worden.

In den Sozialen Medien berichtet ein Zeuge, dass das Mädchen dann derart laut geschrien habe, dass andere auf die Situation aufmerksam geworden seien: „Die Verdächtigen wurden dann vom Sicherheitspersonal der Moschee festgesetzt, bis die Polizei eintraf.“ Für den Zeugen ist klar, dass die Frauen muslimische Kinder entführen wollten, schreibt er.

Die Frauen seien wieder auf freiem Fuß, der Sachverhalt werde nun von der Staatsanwaltschaft geprüft, hieß es. „Es muss klar sein, ob es sich hierbei um eine sogenannte Vorbereitungshandlung handelt“, erklärt die Polizeisprecherin. Denn auch die Vorbereitungen zu einer Straftat, also eine Entführung oder ähnlich gelagerten Taten, sind bereits unter Strafe gestellt. Polizei und Staatsanwaltschaft versuchen nun, die Handlungen der Frauen so schnell wie möglich rechtlich einzuschätzen.

Polizei und Moscheeverein stehen weiter in engem Kontakt

Bis dahin stehe die Polizei im engen Kontakt zu dem Moscheeverein, erklärte die Sprecherin weiter. Weitere Schutzmaßnahmen, beispielsweise mehr Streifenfahrten an der Telleringstraße, würden gemeinsam mit dem Gemeindevorstand verabredet.

(tobi)