Immobilienbesitzer zahlen mehr Stadt verschickt neue Grundsteuerbescheide

Hilden · Die Entscheidung, die Grundsteuer auf 580 Prozentpunkte anzuheben, hat für Hauseigentümer und Mieter Folgen.

Die Grundsteuer wird rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres angehoben. Freitag verschickt das Rathaus die neuen Bescheide

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

(Red) Der Rat der Stadt Hilden hatte vor kurzem entschieden, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 580 Punkte zu erhöhen. Grund dafür ist die angespannte Haushaltslage. Aus Sicht der Verwaltung hätte eine Beibehaltung des alten Hebesatzes dazu geführt, dass sich Haushaltsdefizit für das laufende Jahr von rund 16,6 Millionen Euro auf mehr als 22,2 Millionen Euro erhöht hätte.

Unter anderem aufgrund der Inflation seien die Aufwendungen des Haushaltes seit 2016 um 36 Prozent gestiegen, teilte das Büro des Bürgermeisters dazu mit. Für den Zeitraum 2024 bis 2027 hätte sich das Defizit des städtischen Haushaltes ohne Anhebung auf mehr als 84 Millionen Euro erhöht. Durch die Ratsentscheidung liege das Defizit „nur“ bei 73,5 Millionen Euro.

Als Folge dieser Entscheidung kommt nun Post: Am kommenden Freitag verschickt das Amt für Finanzservice die geänderten Bescheide. Nach Angaben der Stadt erhalten diese rund 20 000 grundsteuerpflichtige Personen. Die Erhöhung tritt rückwirkend in Kraft. Stichtag ist der 1. Januar dieses Jahres. Für ein Reihenhaus in Hilden beträgt die zusätzliche Belastung mit dem neuen Hebesatz der Grundsteuer B durchschnittlich zwischen 80 und 110 Euro im Jahr, erklärte Kämmerer Martin Wiedersprecher. Zuletzt war der Hebesatz im Jahr 2016 von 380 auf 480 Prozentpunkte erhöht worden.

Die Grundsteuererhöhung hat Auswirkungen für alle Menschen, die in Hilden leben, unabhängig davon, ob sie in Eigentum wohnen oder über die Miete die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung mittragen. „Dieser Weg ist daher aus Sicht der Verwaltung und des Rates der gerechteste“, erklärte Wiedersprecher.

Möglicherweise werden dennoch viele Hildener offene Fragen zum erhöhten Gebührenbescheid haben. Die Verwaltung bittet darum, dass diese Anliegen per E-Mail (steueramt@hilden.de) oder unter der Faxnummer 02103 7285620 auf den Weg gebracht werden. Eine weitere Möglichkeit ist der Postweg (Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden). Zusätzlich werden Sprechstunden eingerichtet. Bürger können dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 18 Uhr ins Rathaus kommen. Außerdem wird es telefonische Sprechstunden dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr geben. Zu den Ansprechpartnern wird man über die zentrale Telefonnummer 02103 720 weitergeleitet, teilte die Stadt mit.

(RP)