Windhövel: Besitzer saniert Haus
Der Eigentümer reagiert auf den Entschluss des Rates: Statt Verkauf oder Abriss will er nun sein Haus erhalten.
Der Schlagabtausch um das Gebäude Neuer Markt 15 geht in die nächste Runde: Statt zu verkaufen oder abzureißen, will der Eigentümer das Haus jetzt sanieren. Dazu zwinge ihn die Veränderungssperre, die der Rat noch vor der Sommerpause aussprach. Das sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Oehmen, der den Haaner Immobilieneigentümer vertritt.
Worum geht es? Die Stadt Haan verfolgt gemeinsam mit dem Investor ITG weiterhin Pläne, am Windhövel Platz für Einzelhandel zu schaffen. Dies nicht mehr in Form eines großen Einkaufszentrums wie noch im Jahre 2006, sondern einige Nummern kleiner mit einem Vollsortimenter wie zum Beispiel Rewe XXL oder Edeka, sagt der Technische Dezernent Engin Alparslan. Zugleich liegt aber auch eine Bauvoranfrage des Eigentümers zur Immobilie Neuer Markt 15 vor. Er will sein über 50 Jahre altes Haus abreißen und in gleicher Nutzung neu bauen — das heißt, im Untergeschoss soll weiterhin Handel seinen Platz finden, in den Obergeschossen Wohnen. Abriss und Neubau sollen den Leerstand beenden, der unter anderem auch dadurch entstanden sei, dass sich durch die ungewisse Zukunft des Objektes keine Mieter finden ließen, so Oehmen.
Wodurch kommt es zum Konflikt? Der Rat hat auf Initiative der Stadtverwaltung gegen die Stimmen der WLH und bei Enthaltung der SPD eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan 143 „Windhövel“ beschlossen. Das heißt, der Eigentümer darf nicht abreißen und neu bauen, sondern muss alles so lassen, wie es ist. Der will aber nicht länger warten, bis sich Stadt und Investor am Windhövel zu einer endgültigen Planung durchgerungen haben: „Das ist uns langsam egal, die haben Zeit genug gehabt“, sagt Oehmen. Der Eigentümer wolle seine Immobilie nun endlich wieder wirtschaftlich nutzen und daher sanieren. Ein Container steht bereit, Handwerker sind bereits bei der Arbeit und entrümpeln das Haus.
Warum kam es nicht zum Verkauf? Auch dazu wäre sein Mandant bereit gewesen, „wenn der Preis stimmt.“ Ein Preis sei jedoch nie genannt worden, und die ITG habe sich letztlich nicht interessiert gezeigt, sagt Oehmen.
Welche Folgen hat das? Steckt der Eigentümer Geld in seine Bestandsimmobilie, schafft er vollendete Tatsachen: Das Haus bleibt. Eine Enteignung ist nicht zulässig, sagt Oehmen. Er sieht darin kein Problem, es gebe doch auch Pläne, den Einzelhandelsstandort ohne das Haus zu entwickeln.