Ehemaliges Hauptschul-Gelände WGH muss Kriterien für Grundstück erfüllen
Hilden. · Komplette Bewertungsmatrix soll vom Stadtrat am 10. Juli in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen werden.
Politik ist mitunter ein mühsames Geschäft. Sieben Fraktionen sind im Stadtrat vertreten. Und jede von ihnen hat unterschiedliche, ja konträre Vorstellungen, nach welchen Kriterien das städtische Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule (Furtwänglerstraße) bebaut werden soll. Und so musste fast 90 Minuten lang Punkt für Punkt abgestimmt werden und das mal zwei je nach Fachausschuss.
Ergebnis: Analog zum ehemaligen Albert-Schweitzer-Areal erhält die städtische Wohnungsbaugesellschaft WGH einen Teil der Baufläche als Sacheinlage. Wie groß das Grundstück ist, entscheidet der Stadtrat am 10. Juli auf Vorschlag der Verwaltung.
WGH muss 20 Prozent der Investitionssumme nachweisen
Die WGH kann nur dann weitere öffentlich geförderte Wohnungen errichten, wenn sie bei jedem neuen Projekt 20 Prozent der Investitionssumme als Eigenkapital bereitstellen und nachweisen kann. Ohne diesen Nachweis darf der Kreis Mettmann keine öffentlichen Mittel bewilligen. Das im Geschäftsbericht mit 22 Prozent ausgewiesene Eigenkapital der WGH spielt bei der Genehmigung keine Rolle.
Welcher Investor dort bauen darf, wird nach einer Bewertungsmatrix entschieden. Ökologische und Klima schonende Aspekte haben einen genau so hohen Stellenwert wie Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. Der Grundstückspreis wird mit Hilfe eines Verkehrsgutachtens ermittelt. Das Bau- und Nutzungskonzept muss die Qualität eines Vorentwurfs haben, das bedeutet in vielen Bereichen schon relativ weit ausgearbeitet sein. Die Politik hat die Verwaltung verpflichtet, dass bei Änderungen auf jeden Fall die wohnungspolitiischen Ziele erhalten bleiben. Der Investor muss nachweisen, dass er fachlich in der Lage ist, auch die öffentliche Infrastruktur wie Straßen und Kanäle zu erreichten und über das notwendige Kapital verfügt. Die komplette Bewertungsmatrix will der Stadtrat am 10. Juli in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschließen. Dann könnte die Ausschreibung im Oktober/November vorgenommen werden. Im Februar/März 2020 müsste sich der Stadtrat nach dem Fahrplan der Verwaltung für einen Investor entscheiden. Dann könnte bis Mitte 2020 der Kaufvertrag unterschrieben werden.
Aber auch dann werden noch keine Bagger anrücken. Geplant ist ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren. In diesem Rahmen ist eine Bürgeranhörung vorgesehen, möglicherweise im November 2020. Die Pläne müssen mindestens vier Wochen öffentlich ausgelegt werden. Dann können Bürger zum zweiten Mal ihre Anregungen und Bedenken zu Protokoll geben. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2022 beginnen. Zuvor müsste die Stadt den Vertrag mit dem Investor aushandeln. Der Stadtrat muss ihn billigen. Die Volkshochschule (VHS) nutzt einen Teil der alten Schulgebäude. Der Stadtrat hat beschlossen, dass die VHS das ehemalige Schulgebäude bis 30. Juni 2022 zu räumen hat. Bis dahin muss die Stadt neue Räume für die VHS finden oder bauen. Wo, ist noch offen.