100 Jahre alte Villa an der Knipprather Straße wird jetzt zum Baudenkmal
Gutachten hat den Denkmalwert des Gebäudes bestätigt.
Langenfeld. Viele historische Gebäude hat Langenfeld nicht zu bieten, da ist die gut 100 Jahre alte Villa an der Knipprather Straße schon ein echter Hingucker. Ein schiefergedecktes Walmdach mit Mansardenfenstern prägt das im Landhaus-Stil errichtete Gebäude, die Säulen vor der Eingangstür geben eine Portion Südstaaten-Flair hinzu. Jetzt wird es zum Baudenkmal.
Im Planungsausschuss wird heute Dr. Sabina Gierschner vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) den Stadtpolitikern ihr Gutachten vorlegen, in dem sie den Denkmalschutz aus „architekturhistorischen, ortsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen“ für geboten hält. 1912/13 hatte der Kaufmann Jakob Gerlach (1858-1931) das markante Wohnhaus mit Geschäftsbüro sowie eingeschossigem Stall- und Remisengebäude für sich und seine Familie errichten lassen. Bauleiter war der Langenfelder Architekt Theodor Weiler. Das Grundstück lag seinerzeit laut Gierschner etwas außerhalb der Ortschaft in Richtung der Bahngleise. „An der Knipprather Straße, die damals zehn Meter südlich der Villa verlief, standen nur vereinzelt Gebäude aus dem 19. Jahrhundert.“ Und nördlich des Grundstücks war freie Landschaft.
Bislang stehen nach Angaben des Langenfelder Planungsamtsleiters Stephan Anhalt auf der Langenfelder Denkmalliste rund 70 Bauwerke, Siedlungen oder sonstige Objekte. Die Initiative, nun die Villa Gerlach aufzunehmen, sei vom Rathaus ausgegangen. „Wir hatten das schon länger vor, weil sie ja schon ins Auge sticht.“ Das Gutachten der LVR-Expertin habe den Denkmalwert klar bestätigt.
Nicht nur das Gebäude selber wird nun unter besonderen Schutz gestellt, sondern auch im Original erhaltene Teile der Einrichtung. Gierschner weist unter anderem auf Holzbalkendecke im ehemaligen Speisezimmer hin, die zweigeschossige Eingangshalle mit Marmorsäulen und aufwändig gestalteter Treppe, Sprossen-Fensterrahmen, Parkett, Fliesen und Zimmertüren. Die Villa dokumentiert nach den Worten der Gutachterin „die Bauweise vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs“ sowie die damaligen „Wohn- und Lebensverhältnisse des gehobenen Bürgertums“.
Stadtgeschichtlich bedeutsam sei die Villa zudem, weil der landhausartige Baustil die ehemalige Lage am Ortsrand aufzeige. Die Eigentümer der Villa haben laut Anhalt in der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Auf deren Wunsch hin erstrecke sich der Denkmalschutz nur auf den engeren Bereich der Villa, so dass auf dem großen Grundstück noch ein zusätzlicher Neubau möglich sei.