Beweise reichen gegen Monheimer nicht aus Landgericht spricht Angeklagten frei
MONHEIM/DÜSSELDORF · Die Beweise reichten dem Gericht in Düsseldorf für Verurteilung nicht aus.
Freispruch aus Mangel an Beweisen: Nach der Urteilsverkündung im Prozess um die zweifache, erfolglose Sprengung eines Geldautomaten vor der Merkur-Spielothek in der Konrad-Zuse-Straße könnte sich der Angeklagte entspannt zurücklehnen. Die Kammer hatte ihm eine Beteiligung an den Automatensprengungen im Mai 2018 nicht zweifelsfrei nachweisen können.
Beim ersten Versuch war die Sprengwirkung für einen Geldzugriff zu schwach, weil das Gas – aus einem Ballon in den Automat gedrückt – nicht ausreichte. Beim zweiten Mal nur wenige Tage später war immerhin die Sprengung erfolgreich. Allerdings hatten die Täter übersehen, dass der Automat noch nicht fertig repariert und deshalb leer war. Die Überwachungsvideos an der Spielhalle und einer benachbarten Fast-Food-Filiale zeigen unscharfe, schwarz gekleidete Männer als Täter. Gleiches gilt für ein You-Tube-Video, möglicherweise von einem Beteiligten ins Netz gestellt, das die Sprengungen zeigt.
Jugendfreund und ehemaliger Dealer belasteten Angeklagten
Dabei war ein Sachschaden von über 30 000 Euro entstanden – die den Monheimer stark belastenden Zeugenaussagen seines Jugendfreundes und ehemaligen Dealers waren dem Gericht dennoch für eine Verurteilung nicht ausreichend. Da weitere Zeugen entweder jede Beteiligung abstritten oder gleich so dünne Aussagen bis hin zum Gedächtnisverlust machten, zögerte das Gericht mit einer Schuldzuweisung und sprach den 31-Jährigen aus Mangel an Beweisen frei. Wohl zum Entsetzen der Anklage, die zuvor eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert hatte.
Die Fingerabdrücke des Angeklagten an Gasflaschen im Keller der Ex-Frau und Videos der Sprengung im Internet, von deren Existenz der Hauptbelastungszeuge vom Angeklagten erfahren haben will: All das wird die Staatsanwaltschaft wohl ebenso beschäftigen wie die widersprüchlichen Zeugenaussagen, bei denen mindestens eine Partei gegen die Wahrheitspflicht verstoßen haben muss
Das Einlegen einer Berufung gegen das Urteil scheint durchaus möglich. Auch weitere Ermittlungen im Hintergrund sind vorstellbar, denn dass hier nicht die üblicherweise gerne Verdächtigten „aus dem Ausland“ am Werk waren, scheint aus den bisher bekannten Details ziemlich sicher zu sein.
Gerade im Monheimer Umfeld warten jedenfalls noch weitere Automatensprengungen auf Aufklärung. Vermutlich werden die Zeugenaussagen von den Ermittlern nicht nur in dieser Richtung noch einmal genau unter die Lupe genommen. Es bleibt spannend.