Landgericht Mönchengladbach Bluttat in Wickrath: Revision eingelegt

Mönchengladbach · Mord-Komplott: Mindestens zwei der Angeklagten wollen Rechtsmittel einlegen.

Am Mittwoch wurden die Urteile verkündet.

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(mape) Nach dem Urteil im Prozess um den Mordversuch an einem 40 Jahre alten Mann aus Neuss wollen zumindest zwei der Angeklagten die Entscheidung des Gerichts anfechten. Justizsprecher Justus Waßenberg sagte auf Nachfrage, die mutmaßliche Auftraggeberin und ihr neuer Freund hätten schon kurz nach dem Urteil Rechtsmittel eingelegt.

Am Mittwoch hatte das Landgericht Mönchengladbach die insgesamt vier Angeklagten zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Richter Martin Alberring verurteilte den Hauptangeklagten Alex S. zu gut acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes.

Revision von Verteidigern der mutmaßlichen Auftraggeberin

Er scheint mit der Entscheidung leben zu können – sein Verteidiger Oliver Wintz hat angesichts dessen, dass das Gericht auch deutlich härter hätte durchgreifen können, noch kein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. „Ich werde darüber am Dienstag mit meinem Mandanten nochmal beraten. Es sieht aber eher nicht nach Revision aus“, so Wintz. Die Verteidiger der mutmaßlichen Auftraggeberin des Hauptangeklagten wollen das Urteil dagegen anfechten. Anwalt Andreas Groß aus Köln hatte in seinem Plädoyer einen Freispruch für seine Mandantin gefordert – somit verwundert es wenig, dass er mit dem Urteil nicht einverstanden ist. Die 47-jährige Angeklagte hatte stets ihre Unschuld beteuert. Alle Mitangeklagten und auch diverse Zeugen hatten Semra D. schwer belastet. Ebenfalls in Revision gehen wird auch der Mann, mit dem Semra D. zur Tatzeit liiert war. Isaak G. war vom Landgericht zu sechs Jahren Haft wegen Anstiftung zum schweren Raub verurteilt worden – auch er will ein milderes Urteil mit seinen Anwälten erstreiten. Er hatte im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt.

Unklar ist, ob auch die vierte Angeklagte gegen das Urteil vorgehen wird. Die zweifache Mutter hatte in dem Mordkomplott als „Lockvogel“ fungiert. Die 23-Jährige war zu vier Jahren Haft verurteilt worden, gehofft hatte sie auf eine Bewährungsstrafe. Das Gericht will in den nächsten Wochen nun in schriftlicher Form die Urteilsbegründung zusammenfassen. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, können die Verteidiger ihre Revision begründen. Anschließend gehen die Akten an den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe. Der hat dann darüber zu entscheiden, ob die Revision tatsächlich begründet ist oder verworfen werden muss. Wird sie verworfen, wäre das Urteil rechtskräftig. Gelingt es den Verteidigern jedoch, Rechtsfehler aufzudecken, müsste das Verfahren in Mönchengladbach neu aufgerollt werden.