Betriebshof: Stadt besteht auf Berufung

Bürgermeister Schneider erwartet derzeit noch keine außergerichtliche Einigung.

Langenfeld. Noch am vergangenen Freitag schien sich ein Ende im Rechtsstreit zwischen der Stadt und den im Juni entlassenen und im November per Gerichtsurteil wieder eingestellten Betriebshofmitarbeitern abzuzeichnen. Nun ist dieses wieder in weite Ferne gerückt. Zumindest, wenn es nach Bürgermeister Frank Schneider geht. Der bestätigte am Mittwoch auf WZ-Nachfrage, dass die Stadt sehr wohl in Berufung gegen die Urteile des Düsseldorfer Arbeitsgerichts gegangen ist und es derzeit nicht nach einer außergerichtlichen Einigung aussieht.

„Wir sind in Berufung und arbeiten gerade an unserer schriftlichen Begründung. Das Thema verfolgen wir weiterhin“, sagte der Bürgermeister. Zwar würden die Parteien nach wie vor auch außerhalb des Gerichtssaals miteinander reden, „zur Zeit sehe ich aber noch nicht, dass es zu einer Einigung kommt“.

Für Martin Pröpper, Anwalt des Betriebshofleiters und dem zweiten Angestellten in leitender Position, kommen diese Aussagen überraschend. Denn im Januar trafen sich Vertreter der Stadt mit Pröpper und dem Betriebshofleiter in der Kölner Anwaltskanzlei „Ulrich Weber & Partner“ und verabredeten dort, „dass beide Seiten einen Vergleich anstreben“. Außerdem sei Vertraulichkeit für die Dauer der Einigungsverhandlungen vereinbart worden.

Dem Betriebshofleiter wird vorgeworfen, der Stadt mit Scheinrechnungen finanziellen Schaden zugefügt zu haben. Weil er 60 Jahre alt ist, liegt eine Regelung nahe, nach der er in den Vorruhestand gehen soll. Im Fall des zweiten Mitarbeiters (52), der sich an Elektroschrott bereichert haben soll, ist dies aber nicht möglich, da er noch zu weit von der Rente entfernt ist.

Pröpper geht trotzdem davon aus, dass sich die Parteien im Falle des Betriebshofleiters in einem Vergleich einigen. Dann wären auch das Berufungsverfahren und eine Begründung für selbiges durch die Stadt hinfällig. bes