Langenfeld BGL fordert eine Zweitwohnsitzsteuer
Langenfeld · Rund 1300 angemeldete Zweitwohnsitze gibt es, doch keine Steuer.
Zusätzliche Einnahmen von jährlich rund 500 000 Euro sieht die Bürgergemeinschaft Langenfeld (BGL) bei der Einführung einer Zweitwohnsitz-Steuer. Mit ihrer Anfrage will sie die Möglichkeiten der Abschöpfung dieser Gelder klären lassen. Immerhin gebe es laut BGL circa 1100 Menschen, die einen Zweitwohnsitz in der Stadt hätten. Wie alle anderen Bürger auch, würden sie die öffentliche Daseinsvorsorge sowie die Angebote der Stadt nutzen, dafür aber keinen „finanziellen Beitrag“ leisten. Aus diesem Grund hätten andere Kommunen eine entsprechende Zweitwohnsitz-Steuer eingeführt. Die BGL verweist unter anderem auf die Stadt Velbert, die in ihrem Haushalt Einnahmen von rund 45 000 Euro generiere, die aus den 200 Bescheiden der Zweitwohnsitz-Steuer stammen. Hochgerechnet auf Langenfeld ergäben sich daraus rund eine halbe Million Euro zusätzlich.
Kleine Wohnungen durch
Steuer wieder auf dem Markt
Zusätzlich könne eine derartige Steuer noch eine „Lenkungswirkung entfalten und in gewissem Umfang gerade günstige, kleine Wohnungen wieder dem primären Markt zuführen und so Langenfeldern einen Erstwohnsitz bieten.“ Das würde sich dann in den Einkommenssteuerzuweisungen positv bemerkbar machen.
Die BGL möchte wissen, über welche Erkenntnisse die Verwaltung über Gründe von Zweitwohnsitzen, Altersstruktur der Nutzer, den Wohnungsgrößen sowie den Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt verfügt. Außerdem fragt sie nach möglichen Härtefallregelungen für Zweitwohnsitzbewohner, wenn diese beispielsweise ihre Eltern pflegten.
„Eine solche Regelung bringt uns haushaltsmäßig nicht weiter“, erklärt Stadtkämmerer Thomas Grieger. „In Langenfeld leben sogar 1300 Menschen mit Zweitwohnsitz.“ 432 seien bis zu 30 Jahre alt. Die Gruppe 31 bis 60 Jahre umfasst 624 Personen. Mit 253 Menschen seien die über 61-jährigen die kleinste Gruppe. Berufspendler, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Beziehung leben, können nicht mit einer Zweitsteuer belegt werden. Auch bei längerfristigen Weiterbildungen entfällt die Steuer. Das gilt auch für Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften (Bundeswehr, Polizei, Bundesfreiwilligen Dienste). „Mit Blick auf die Erfahrungen anderer Kommunen, wäre der Aufwand höher als der Ertrag“, sagt der Kämmerer. Inwieweit sich andere Steuerungsmöglichen ergäben, etwa bei der Wohnungsvermietung, könne er nicht sagen. Vermutlich sei oft auch nur vergessen worden, den Zweitwohnsitz abzumelden.