Monheim SPD wirft Zimmermann unethisches Verhalten vor

Monheim. · Ratsmitglied Werner Goller fordert mehr Informationen zum Feuerwehr-Fall.

Wenn es am kommenden Dienstag, 18 Uhr, im Sozialausschuss um die Stellenbesetzung bei der Feuerwehr geht, könnte das Thema für Bürgermeister Daniel Zimmermann (Peto) einen anderen Dreh bekommen als gedacht. SPD-Ratsmitglied Werner Goller ist empört, dass der Bürgermeister die Lokalpolitiker in der jüngsten Sitzung des Stadtrates nicht darüber informiert hat, wie der Gerichtsprozess um den vor zweieinhalb Jahren frei gestellten Feuerwehrmann verlaufen sei „Das wäre seine Pflicht gewesen, auch im Hinblick auf den Stellenplan“, merkt Goller an.

Die Stadtverwaltung hatte ein Disziplinarverfahren gegen jenen Feuerwehrmann angestrengt, weil er als ehrenamtlicher Kassierer des Stadtfeuerwehrverbandes Spenden für die freiwillige Wehr gesammelt und Spendenquittungen ausgestellt habe, obwohl dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt worden war. Er selber habe sich nicht bereichert. Zudem soll es Unregelmäßigkeiten bei den Buchungen gegeben haben.

Scharfe Kritik am Verhalten Zimmermanns geübt

Der Rat hatte im Juni 2017 der Entpflichtung zustimmt. Warum habe Zimmermann jetzt im Rat nicht unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ geschildert, dass die Stadtverwaltung auch im dritten Verfahren gescheitert sei? Der Feuerwehrmann arbeitet inzwischen wieder und ist im Katastrophenschutz eingesetzt, ließ er über seinen Anwalt mitteilen.

Zimmermann sagte daraufhin, er vermute der Mann sei dienstuntauglich. Das werde ein Amtsarzt feststellen. Goller wirft Zimmermann „menschenverachtendes“ und „unethisches Verhalten“ vor. Außerdem sei seine Äußerung ein „erheblicher Verstoß gegen den Datenschutz“ und „gegen seine Dienstpflicht als Bürgermeister“. Der SPD-Mann ergänzt, die von Zimmermann angekündigte amtsärztliche Untersuchung habe bereits am 15. März stattgefunden. Seit 5. April liege das Ergebnis vor.

Gutachten: Feuerwehrmann für Verwaltungstätigkeiten tauglich

Laut Gutachten bestehe bei dem Feuerwehrmann die gesundheitliche Eignung für eine vollschichtige, körperlich leichte bis mittelschwere Tätigkeit, beispielsweise eine administrative Tätigkeit oder eine Verwaltungstätigkeit, vorzugsweise unter Ausnutzung seiner feuerwehrtechnischen Kompetenzen. Zimmermann habe eine „mutwillige Fehlinterpretation“ des Gutachtens vorgenommen.

„Was hat das die Stadt gekostet?“, fragt Goller. Der Feuerwehrmann habe zweieinhalb Jahre lang nicht arbeiten dürfen. Jetzt sei er 57 Jahre alt. Würde er weiter seinen Dienst tun, könnte er mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Als Verwaltungsmitarbeiter müsste er bis 67 Jahre arbeiten.