Der LVR will den „Berliner Bär“ zum Denkmal erklären lassen

Der Landschaftsverband Rheinland fordert die Stadt auf, das Kunstwerk und auch dessen Standort zu schützen.

Foto: Ralph Matzerath

Langenfeld. Die Teilung Deutschlands und damit auch der Stadt Berlin ist im Bewusstsein junger Menschen nicht verankert. Grenzkontrollen in die andere Hälfte Deutschlands haben sie nicht kennengelernt. Grund genug für den Landschaftsverband Rheinland (LVR), eines der vielen Denkmäler, die in den 60er- und 70er-Jahren aus Solidarität zu Berlin entstanden sind, als denkmalwürdig einzustufen — wie den „Berliner Bär“ auf dem Berliner Platz in Langenfeld, geschaffen von Herbert Holewa (91).

In einem Schreiben fordert der Landschaftsverband die Stadt Langenfeld auf, den „Berliner Bären“ in die Denkmalliste aufzunehmen. Geschützt werden soll nicht nur das Kunstwerk mit seinem Bronzegitter, sondern auch der Standort. Denn „die Skulptur des Berliner Bären ist untrennbar mit seinem ursprünglichen Platz verbunden“, heißt es in der Begründung.

Die Errichtung des Erinnerungsmals auf dem Berliner Platz stehe im historischen Kontext mit dem Mauerbau am 13. August 1961 und kann als gesellschaftspolitische Reaktion auf die Zuspitzung der politischen Lage und der Mainifestation der Teilung Deutschlands durch die Grenzziehung gewertet werden. Er ist somit ein ortsgeschichtliches Dokument der Solidaritätsbekundungen Langenfelds mit Berlin und den Bürgern der (ehemaligen) DDR.

„Ich finde den Ansatz spannend“, sagt Stephan Anhalt, Chefplaner im Langenfelder Rathaus und als Untere Denkmalbehörde zuständig für den Eintrag in die Liste. Ihm sei nicht bewusst gewesen, wie viele Solidaritätsbekundungen in Form von Symbolen, Kunstwerken oder Straßen- sowie Platzbenennungen in den westlichen Kommunen der Bundesrepublik entstanden seien. Für den Eintrag benötigt Anhalt die Zustimmung des Planungs- und Umweltausschusses.

Denn der Eintrag bleibt nicht ohne Konsequenzen auf die Stadtentwicklung. „Das was dort ist, soll bleiben“, bringt Anhalt es auf den Punkt. Bei Veränderungen der Bebauung oder der Straßenführung müsste die Zustimmung der Denkmalbehörde eingeholt werden. Der Bau eines Stadttors am Ende der Hauptstraße oder eines Kreisverkehrs am Berliner Platz, wie vor Jahren schon einmal angedacht, sei dann nicht mehr ohne Abstimmung mit den Denkmalbehörden möglich.

Seitens der Mehrheitspartei CDU dürfte der Zustimmung zum Eintrag nichts entgegenstehen. „Ich bin sehr dafür“, sagt CDU-Ratsfrau Hiltrud Markett. „Die Erinnerung an die Teilung Deutschlands soll bleiben“, hält die CDU-Frau dagegen.