„Die Hütte stand in Flammen“
Im Januar brannte ein Zimmer an der Bahnstraße aus. Der 30-jährige Bewohner hatte ein Teelicht unbeaufsichtigt gelassen. Jetzt musste er sich vor Gericht verantworten.
Langenfeld. Das Feuer hatte Bewohner und Mitarbeiter der Obdachlosenunterkunft einen erheblichen Schrecken eingejagt: Am 7. Januar brannte ein Zimmer im ersten Obergeschoss komplett aus. Fenster und Türrahmen schmolzen, der Raum wurde unbewohnbar. Schaden: mehr als 10 000 Euro.
Schon kurz nach dem Brand stand für die Sachverständigen fest: Das Feuer wurde fahrlässig gelegt. Der Bewohner des Zimmers muss für den Schaden, bei dem außer ihm selbst niemand verletzt wurde, zur Rechenschaft gezogen werden.
Mit einer Rauchvergiftung war der 30-jährige Mann davongekommen. Nach kurzer Zeit im Krankenhaus hatte er sich selbst entlassen. Bei der Polizei hatte der Mann bereits gestanden, dass er sich ein Teelicht angezündet hatte.
Vor dem Amtsgericht musste er sich nun erneut verantworten: „Es war früh morgens und zu dunkel“, sagte er dem Richter. Auch eine Zigarette zündete er sich an, deren Glut er mehrfach in einen Becher abaschte, ehe er das Zimmer verließ, um bei einem Mitbewohner zu frühstücken. „Als ich wiederkam, stand die Hütte in Flammen.“
Ein Gutachten ergab später, dass die Matratze zuerst Feuer gefangen hatte. Auslöser war entweder das Teelicht oder die heiße Glut der Zigarette. „Ich weiß, dafür bin ich verantwortlich“, sagte der Mann, der mehrere Monate vor dem Brand in die Obdachlosenunterkunft an der Bahnstraße eingezogen war.
Mehrere Ausbildungen hatte der Mann begonnen, dann jedoch abgebrochen. „Ich habe also nichts wirklich gelernt“, sagte er. „Das lag an meiner Jugend.“ Mit seinem Hauptschulabschluss sei er nicht weit gekommen auf dem Arbeitsmarkt. Zurzeit lebe er von Hartz IV, müsse aber wegen einiger Vorstrafen davon monatlich etwas an die Gerichtskasse zahlen. „Es ist nicht einfach davon zu leben, bei dem, was da übrigbleibt“, sagte der Angeklagte.
Bevor der Mann in die Obdachlosenunterkunft gezogen war, kam er bei seiner Ex-Freundin unter. Dort lebt auch sein sechsjähriger Sohn. „Das Verhältnis zu meiner Ex ist schwierig“, sagte der große, schlanke Mann.
Mittlerweile wohnt der 30-Jährige wieder an der Bahnstraße. „Das zeigt, dass auch die Stadt Langenfeld als Eigentümerin der Obdachlosenunterkunft dem Mann den Brand nachsieht“, sagte der Verteidiger. Der Brand sei ein Versehen gewesen. „Weihnachtsgeschenke meines Sohnes sind mit in Flammen aufgegangen. Das hätte ich nie gewollt“, sagte der Langenfelder.
Der Richter ging davon aus, dass die Tat unbeabsichtigt geschah, jedoch geahndet werden müsse. „Das Geld für die Renovierung ist aber nicht bei Ihnen zu holen“, sagte er. Er verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 1200 Euro, die auch in Arbeitsstunden umzuwandeln ist.