Ehrenamtler regeln das Finanzielle

Betreuungsvereine wie der SKFM bearbeiten Fälle, mit denen die Familien überfordert sind. Doch sie stoßen an ihre Grenzen.

Foto: Ralph Matzerath

Monheim. Manfred Busch (Name geändert) ist ein „pflegeleichter“ Klient: „Er geht nicht mehr selber an sein Konto, sondern lässt sich ein Taschengeld auszahlen. Und seine Post bringt er mir auch selbstständig vorbei,“ berichtet Rudolf Lohrum. Wenn nämlich der 58-Jährige Zugriff auf sein Konto hätte, würde er zum Monatsersten alles abheben — und in Alkohol investieren oder verspielen. „Wir haben ein gutes Vertrauensverhältnis“, sagt Lohrum. Er betreut diesen Klienten inzwischen seit sieben Jahren ehrenamtlich.

Wenn Menschen ihre rechtlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten wegen einer psychischen oder Sucht-Erkrankung oder einer geistigen Behinderung nicht mehr selber regeln können, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer. Das Gericht legt dabei jeweils fest, in welchen Aufgabenbereichen — etwa der Vermögensverwaltung oder der Gesundheitsfürsorge — die Betreuung erfolgen soll.

Der Gesetzgeber sieht dafür zwar vor allem Familienangehörige vor, aber „gerade mit psychisch Kranken fühlen sich Familienangehörige oft überfordert“, sagt Nadine Fuchs vom SKFM. Oder der Sohn schlägt die Besorgung der finanziellen Angelegenheiten eines dementen Elternteils aus, um kein Misstrauen in der Familie zu säen. „Da zu unserem Tätigkeitsbereich auch die Aufenthaltsbestimmung gehören kann, müssen wir manchmal schwere Entscheidungen, wie die über einen Heimaufenthalt, treffen — das wäre für Angehörige sehr belastend“, sagt Nadine Fuchs.

Den Antrag kann auch der Betreute selber stellen. Oft sind es aber Nachbarn, Behörden, andere Sozialdienste, die einen Betreuungsverein wie den SKFM einschalten. „Einmal hat uns auch eine Bank verständigt, nachdem ein schon betagter Kunde plötzlich mehrfach in Begleitung erschien und größere Summen abhob“, berichtet Fuchs. Der Betreute bleibe auch mit einem gesetzlichen Vertreter geschäftsfähig, deshalb muss dieser alle wichtigen Angelegenheiten mit ihm besprechen. „Und einmal im Jahr muss ich einen Tätigkeitsbericht abgeben, über Anträge, die ich gestellt habe, begleitete Arztbesuche, und über die Vermögensverhältnisse des Betreuten“, sagt Lohrum. Als Aufwandsentschädigung erhält er jährlich pauschal 399 Euro.

Der SKFM hat als Betreuungsverein die Aufgabe, die Ehrenamtler — derzeit sind es 13 — zu schulen und fortzubilden. „Schließlich gibt es immer wieder Gesetzesänderungen, wie etwa zur Pfändungsgrenze“, sagt Lohrum. Und der Verein verfüge über wichtige Netzwerk-Kenntnisse, die der Normalbürger nicht habe. Der SKFM beschäftigt selber sieben besonders qualifizierte Betreuer, die insgesamt 155 Fälle verwalten. „Wir haben die eher komplexen Fälle psychisch kranker Menschen“, stellt Geschäftsführer Elmar Borgmann fest.

Anders als bei den Ehrenamtlern findet hier der Kontakt unter Umständen mehrmals wöchentlich statt — allein zur Auszahlung des Taschengeldes. „Außerdem kommt es immer wieder zu Krisen“, ergänzt Fuchs. Deshalb unterstützt der Verein auch die Forderung des Berufsverbandes nach einer auskömmlichen Vergütung dieser Tätigkeit. Der Stundensatz von 44 Euro für akademisch gebildete Betreuer soll um 15 Prozent erhöht werden. Die monatlich anrechenbare Stundenzahl ist aber gesetzlich gedeckelt. „Mit drei bis fünf Stunden kommt man aber nicht hin. Wir müssen ja trotzdem handeln, auch wenn das Stundensoll überschritten ist“ , so Borgmann.