Einkaufswagen: „Entführung“ ist illegal
Im Berliner Viertel stören sich viele Anwohner an herumliegendem Sperrmüll. Ordnungsdienst soll herrenlosen Einkaufswagen nachsetzen.
Monheim. „Der Sperrmüll liegt tagelang herum, ist zerfleddert“, zum Teil „lagert er in den Geschossen und Kellern“. Der Sperrmüll und auch das Problem der „entführten“ Einkaufswagen bewegten bei einer Versammlung die Gemüter der vorwiegend älteren Bewohner des Berliner Viertels. Mit Äußerungen wie den eingangs genannten erteilten sie bei der Präsentation zur energetischen Quartiersanierung in puncto Sauberkeit ihrem Wohnumfeld eher schlechte Noten. Eine Frau forderte bei der Veranstaltung, ein Anmelde-System einzuführen, um die Abholzeiten zu entzerren.
Derzeit erfolgt zur Monatsmitte dienstags oder mittwochs eine zentrale Abfuhr, die Termine werden per Aushang bekannt gegeben. Der Sperrmüll soll dann vor der Haustür nicht störend bereitgelegt werden. „Das ist die praktikabelste Lösung, um das Problem logistisch zu bewältigen“, erklärt Stadtteilmanager Georg Scheyer. Immerhin befänden sich hier 11 000 Menschen auf engstem Raum. Und vor allem minderwertiges Mobiliar gehe schnell kaputt, ergänzt Manfred Hein vom Bereich Bauwesen. Eine Entsorgung auf Anforderung, wie im übrigen Stadtgebiet, habe sich nicht bewährt, weil dann unkontrolliert Müll herumliege. Eine Anwohnerin hatte beklagt, dass infolge der festen Abholtage die Leute oft schon am Sonntag ihre ausrangierten Möbel hinausstellten, so dass der unschöne Anblick der verstreuten Sperrmüllansammlungen über Tage andauere. „Dafür ist aber für den Rest des Monats die Optik zufriedenstellend“, so Scheyer.
Ohnmächtig ist die Stadt bislang auch gegenüber dem Problem der illegalen Verwerter, die oft nachts kommen, um den Müll nach Metall zu durchkämmen. „Wir planen gemeinsam mit der Kreispolizei ein Projekt“, sagt Hein. Aber bezüglich der Einkaufswagen, die einige Bewohner des Viertels als Transportmittel über die Verkaufsflächen der Discounter hinaus benutzten, bahnt sich eine Lösung an. Hein: „Wir haben mit Kaufland vereinbart, dass unser Betriebshof die Einkaufswagen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen, einsammelt und diese dann abgeholt werden können.“ Außerdem will das Stadtteilbüro die Bewohner des Viertels in einem Rundschreiben auf die rechtliche Problematik dieses Verhaltens aufmerksam machen: Dass das Entfernen vom Betriebsgelände illegal sei und damit oft ein Schaden einhergehe. Denn die Räder seien nicht für den holprigen Untergrund konstruiert und die Einkaufswagen müssten nach dem aufwändigen Rücktransport aus hygienischen Gründen vollständig gereinigt werden. Abschreckende Wirkung erhofft sich Scheyer von dem Hinweis, dass dies möglicherweise Diebstahl sei, der strafrechtlich verfolgt werde.
Kaufland wolle einen Ordnungsdienst einrichten, der den Einkaufswagen nachsetzt, berichtet Hein. „Den Discountern ist der Verlust ihrer Wagen nicht gleichgültig, wie oft behauptet wird: Denn ihr Fehlen in großen Stückzahlen behindert den Betriebsablauf“, erklärt Scheyer. Die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG teilt mit, in Hinblick auf mögliche Abwehrmaßnahmen sei „noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen worden“.