Gericht verurteilt Familienvater wegen Fahrraddiebstahls
Die Polizei empfiehlt die Codierung der Räder. Die nächste Aktion findet in Langenfeld am 7. Mai statt.
Langenfeld. In seiner Abwesenheit hat das Amtsgericht Langenfeld gegen einen Düsseldorfer Angeklagten eine Geldstrafe von 150 Euro verhängt. Der Tatvorwurf: Am 11. Juni 2013 hatte er in Langenfeld Fahrräder von der Straße oder aus Gärten eingesammelt und in den Kofferraum seines Wagens gepackt. In einem Fall wurde er dabei beobachtet, der Zeuge informierte die Polizei, der Täter wurde gestellt.
Mit 150 Euro kommt der nicht vorbestrafte selbstständige Familienvater aber nicht davon. „Rechnet man Gerichts- und Anwaltskosten hinzu, kommt man an die 400 Euro“, so der Richter.
Der Allgemeine DeutscheFahrradclub und die Polizei empfehlen die regelmäßigen Codierungsaktionen. „Das hilft zwar nicht vor Diebstahl, doch wir können anhand der Codierungsnummer sofort den Besitzer der Fahrräder ausmachen“, sagt Kreispolizeisprecher Ulrich Löhe.
Fahrraddiebstahl kommt häufig vor. 2012 waren es in Langenfeld 391. Oft werden auch herrenlose Fahrräder gefunden und beim Fundbüro abgegeben. Manche Fahrräder hätten einen hohen Wert, 1000 oder 2000 Euro, so Löhe. Da würde sich die Codierung unbedingt lohnen.
In Langenfeld findet eine nächste Codierungsaktion am Mittwoch, 7. Mai, 16 bis 18 Uhr statt. Dafür ist aber eine Anmeldung bei der Polizei unter der Rufnummer 02173/2886510 erforderlich.