Grünes Licht für den Schiffsanleger

Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat den neuen Entwurf der Stadt genehmigt. Der Steg muss verkürzt werden.

Foto: Ralph Matzerath

Monheim. In ihrer Tourismusbroschüre wirbt die Stadt mit der Nähe zum Rhein und lädt unter anderem dazu ein, per Pedes oder Pedale die rheinische Kulturlandschaft im Monheimer Rheinbogen mit ihren Streuobstwiesen, Feldern und Weiden zu erkunden. Da der Rhein unbestreitbar das touristische Alleinstellungsmerkmal im Kreis darstellt, sollen künftig auch Tagesgäste über den Wasserweg in die Stadt gelangen, um dann von der Gans Monami zu den touristischen Highlights gelotst zu werden. Der geplante Schiffsanleger, an dem auch Flusskreuzfahrtschiffe von 135 Metern Länge festmachen sollen, hat jetzt eine wichtige genehmigungsrechtliche Hürde genommen.

„Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat uns grünes Licht gegeben“, teilt Bürgermeister Daniel Zimmermann mit. Dafür hat die Stadt allerdings ihren Plan stark überarbeiten müssen. Der zuvor 90 Meter lange Steg musste um 20 Meter verkürzt werden, erklärt Florian Sandner vom Bereich Bauwesen. Ein dort festgemachtes Schiff hätte innerhalb der sogenannten Streichlinie gelegen, einer virtuellen Verbindungslinie der Buhnenköpfe, so Sandner. „Entscheidend war aber der exponierte Standort der Anlage im Außenbogen des Rheins: So hätte sie die in Richtung Köln fahrenden Schiffe behindert, weil diese bergauf meist leicht versetzt und zudem auf der Monheimer Seite unterwegs sind“, erklärt Markus Neumann, Leiter des Außenbezirks Köln. Der Nachteil des kürzeren Stegs: In den Feldern zwischen den Buhnen lagert sich oft Sand und Kies ab. Deshalb muss die Stadt die Rheinsohle dort großräumig ausbaggern, sonst haben große Schiffe zum Anlegen nicht genug Tiefgang, erklärt Sandner. Als nächsten Schritt hat die Stadt einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Dort wird nach Auskunft der Pressestelle der Einfluss des Bauwerks bei Rheinkilometer 713,8 auf Hochwasserschutz, Schifffahrt, Landschaft und Natur geprüft.

Da der Anleger im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer liegt, ist auch der Kreis Mettmann eingebunden. Eine Artenschutzprüfung hat bereits etwaige negative Auswirkungen auf die Fauna ausschließen können.

„Die Untere Landschaftsbehörde wird in ihrer Sitzung am 10. Februar empfehlen, die nötige Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplanes zu erteilen“, erklärt Sprecherin Daniela Hitzemann. Der Kreis bewerte das Projekt als sehr förderlich für den Tourismus. Zimmermann geht davon aus, dass der Anleger zum Saisonbeginn 2017 in Betrieb gehen kann.

Eng mit der Schiffsanlegestelle verknüpft ist auch der zweite Bauabschnitt des neuen Stadteingangs Krischerstraße, der die Umgestaltung des Rheinufers betrifft. Das Bonner Büro Fischer Landschaftsarchitekten hatte vorgeschlagen, den bisherigen Trampelpfad auszubauen und mit einer Sitzmauer zu versehen. Von dem neuen Übergang über die L 293 soll eine breit angelegte Treppe zum Schiffsanleger führen. Weil hiervon der Uferbereich betroffen ist, müssen diese Pläne ebenfalls mit der Bezirksregierung abgestimmt werden.