Hilden: Am Montag geht es weiter
Die Bauarbeiten am Sparkassen-Neubau werden mit einer neuen Baugenehmigung fortgesetzt.
Hilden. Die Zwangspause auf der Baustelle an der Mittelstraße ist beendet. Am Samstag wird die Baustelle wieder eingerichtet und am Montag nehmen die Arbeiter ihre Arbeit wieder auf. Nach einer Beratung des Sparkassenvorstandes mit der Verwaltungsspitze und ihren jeweiligen Anwälten wurde am Freitag eine neue Baugenehmigung erteilt. Diese Genehmigung sieht im Sparkassen-Neubau keine Versammlungsstätte mehr vor. Damit sei die "mögliche Lärmbelästigung der Anwohner an der Bismarckstraße insbesondere zur Nachtzeit gegenstandslos geworden", so Baudezernent Horst Thiele.
Außerdem sei für die neu erteilte Baugenehmigung nochmals ein Lärmgutachten eingeholt worden. Dies komme zu dem Ergebnis, dass zu keinem Zeitpunkt eine nicht hinnehmbare Lärmbeeinträchtigung der Anlieger zu erwarten sei. "Damit steht dem Weiterbau nichts mehr im Wege", sagt Thiele. Mit dem Weiterbau endet aber auch die zusätzliche finanzielle Belastung, die der Baustopp mit sich gebracht hat. Dem Vernehmen nach soll jeder arbeitsfreie Tag die Baukosten (rund 20 Millionen Euro) um rund 10 000 Euro in die Höhe getrieben haben.
Zeitgleich mit dem Wiederbeginn der Arbeit wird die neue Baugenehmigung am Montag den Anwohnern zugestellt. Diese haben dann erneut die Möglichkeit, sollten sie sich immer noch belastet sehen, gegen die Erteilung der Baugenehmigung zu klagen. Die alte Genehmigung, gegen die die Anwohner prozessiert hatten, wurde aufgehoben. Dies ist am Freitag dem Verwaltungsgericht mitgeteilt worden, das am 17. Juni einem Eilantrag der Anwohner folgend den Baustopp verfügt hatte. Auch diesen Weg können die Anlieger wieder gehen. Sie hatten gegen die Baugenehmigung geklagt, weil sie eine Verkehrszunahme und zusätzlichen Lärm befürchten, da die Zufahrt zur Sparkassen-Tiefgarage über ihre Straße erfolgt.
Wegen dieser Befürchtungen hatte die Sparkasse bereits auf eine ursprünglich geplante zweite Tiefgaragen-Ebene verzichtet. Nachdem das Verwaltungsgericht dem Eilantrag der Anwohner stattgegeben hatte, wurde zudem der Verzicht auf die geplante Versammlungsstätte bekannt gegeben. Außerdem soll die Nutzungszeit der Tiefgarage auf den in Hilden üblichen Zeitraum von 7 bis 22 Uhr festgelegt werden. Diesbezüglich hatte das Gericht die aus seiner Sicht "schwammige" Formulierung "voraussichtlich von 7 bis 24 Uhr" in der alten Baugenehmigung moniert.