Hilden: Eine Satzung soll es richten
Recht: Mit einem Bürgerantrag wollen Mieter des Bauvereins den Erhalt ihrer Siedlung erreichen.
Hilden. Der Streit um den städtebaulichen Rahmenplan für den Hildener Süden geht in die nächste Runde. Auf der einen Seite steht nach wie vor der gemeinnützige Bauverein, der das Wohngebiet zwischen Ohligser Weg, Kirschenweg und An den Linden "behutsam verdichten" will. Er sieht dringenden Wohnraumbedarf und will "nicht mehr sanierungsfähige Altbauten" ersetzen. Auf der anderen Seite kämpft die Bürgerinitiative LOK (An den Linden, Ohligser Weg, Kirschenweg), die sich gegen die Pläne wehrt und das Aus ihrer "seit Generationen gewachsenen Siedlung" befürchtet.
Im Mittelpunkt des Schlagabtausches steht diesmal die so genannte Erhaltungssatzung. "Ja, es gibt einen entsprechenden Bürgerantrag", bestätigt LOK-Sprecher Peter Gerarts, der das Ganze ansonsten aber nicht kommentieren will. "Wir haben zwar davon gehört. Uns liegt aber nichts Schriftliches vor", sagt Maximilian Rech, nebenamtliches Vorstandsmitglied des Bürgervereins.
Rechtsgrundlage für eine Erhaltungssatzung ist das Baugesetzbuch (BauGB). "Die Erhaltungssatzung ist für uns gewissermaßen ein Instrument des städtebaulichen Denkmalschutzes", erklärt der stellvertretende Planungsamtsleiter Lutz Groll. In Hilden gibt es bis dato drei Siedlungen, in denen die Erhaltungssatzung angewandt wurde: an der Seidenweberstraße, der Klusenstraße und in der Kilvertzheide/Grünstraße.
"Dort gibt es zusammenhängende Bereiche, die das Gesamtbild prägen", sagt Groll. Die Gebäude, deren älteste aus den 1890er-Jahren stammen, seien weitgehend noch im Originalzustand und zeichneten sich durch typische Gestaltungsmerkmale aus. "Das gilt sowohl für die Siedlungen als Ganzes, als auch für jedes einzelne Haus", so Groll. Im Gegensatz dazu gebe es viele Siedlungen, die im Zuge von Privatisierungen derart um- und ausgebaut wurden, "dass sie ihren Charakter verloren haben".
Genau dieses Manko sieht Rech, ehemaliger Technischer Beigeordneter der Stadt, im besagten Fall im Hildener Süden. "Aus sachlichen und fachlichen Gründen ist der Ruf nach einer Erhaltungssatzung in diesem Fall absolut unbegründet", sagt er im WZ-Gespräch. Von daher sehe der Bauverein dem weiteren Prozedere sehr gelassen entgegen. "Wir denken nicht, dass der Bürgerantrag Erfolg hat."
Die letzte Entscheidung, ob der Bürgerantrag durchkommt oder nicht, liegt allerdings nicht in den Händen der Verwaltung, die lediglich Handlungsempfehlungen ausspricht, sondern bei der Politik. In einem der nächsten Fachausschüsse werden also die Ratsfraktionen über den Ausgang entscheiden.