Hilden: Superwahljahr wird fortgesetzt
Die Katholiken wählen am 7. und 8. November einen neuen Pfarrgemeinderat – erstmals für den gesamten Pfarrverband.
Hilden. Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl - und das war noch nicht alles. Am 7. und 8. November geht der diesjährige Wahlmarathon weiter. Zumindest für die rund 20 000 Katholiken in Hilden, die an diesem Wochenende den neuen Pfarrgemeinderat wählen.
Der wird dann erstmals für den gesamten Pfarrverband Hilden zuständig sein, zu dem die drei Pfarreien St.Jacobus (mit St.Johannes), St.Konrad und St.Marien zum 1. Januar 2010 fusionieren.
Auf jeden Wahlberechtigten über 16 Jahre wartet in der Wahlkabine viel Arbeit, denn er kann bis zu 15 Stimmen abgeben. So viele Plätze sind im 22-köpfigen Gremium zu vergeben.
Die Differenz ergibt sich durch die Mitgliedschaft von zwei so genannten "geborenen" Mitgliedern (Pastor Ulrich Hennes und Pfarrvikar Franz Maria Werhahn). Hinzu kommen zwei hauptamtliche Mitarbeiter aus dem Seelsorgeteam, die vom Pfarrer benannt werden, sowie drei Mitglieder, die nach der Wahl vom Pfarrgemeinderat berufen werden.
Durch die erstmalige Wahl eines gemeinsamen Pfarrgemeinderates ergibt sich ein Novum: Unter Umständen kann es passieren, dass ein Kandidat nicht in das Gremium einzieht, obwohl er mehr Stimmen als ein Mitbewerber hat. Grund dafür ist die paritätische Besetzung. Jede Ortskirche wird jeweils fünf Mitglieder stellen. Da für St.Marien lediglich sechs Kandidaten zur Wahl stehen, könnte der Sechstplatzierte dort mehr Stimmen bekommen als beispielsweise der Fünftplatzierte in St.Jacobus oder St.Konrad. Dort gibt es jeweils neun Bewerber.
Wer in das Gremium gewählt wird, kann in den kommenden vier Jahren bei seelsorgerischen Entscheidungen im Pfarrverband mitwirken. Dazu gehört im Prinzip alles, was zum Kirchenleben gehört. Davon ausgenommen sind die Aufgaben des Kirchenvorstandes als rechtlicher Vertretung der Gemeinde. Der ist unter anderem für die Finanzverwaltung, das Gebäudemanagement und Personalfragen zuständig.
Seit mehr als 30 Jahren tragen Pfarrgemeinderäte als Laienvertretung eine Mitverantwortung für ihre Kirchen. So werden im November zwar keine Parlamente mit Gesetzgebungskompetenz gewählt, aber Organe der Mitgestaltung des kirchlichen Lebens gewählt. Den Frauen und Männern wird ein Mandat übertragen, um die Ausrichtung der pastoralen Schwerpunkte und Zielsetzungen angesichts der aktuellen Herausforderungen, vor der die katholische Kirche steht, zu gestalten. Sie vertreten dabei die Interessen der Katholiken in Hilden - auch wenn bei den vorherigen Pfarrgemeinderatswahlen nicht einmal zehn Prozent von ihnen gewählt haben.
Zu folgenden Zeiten kann in den Kirchen gewählt werden:
St. Jacobus: Pfarrbücherei, Samstag von 16.30 bis 18.30 Uhr; Sonntag von 9 bis 11 Uhr und von 17.30 bis 19.45 Uhr.
St. Johannes: Pfarrheim, Sonntag von 12 bis 13 Uhr.
St. Konrad: Pfarrzentrum, Samstag von 17.30 bis 19.30 Uhr; Sonntag von 10.30 bis 12.30 Uhr.
St. Marien: Kindertagesstätte, Samstag von 18 bis 20 Uhr, Sonntag von 9.30 bis 11.30 Uhr.
Briefwahl: Vom 18. Oktober bis 6. November kann die Briefwahl über das Pfarrbüro, Mühlenstraße 16, beim Wahlvorstand beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden im Pfarrbüro ausgehändigt.