Hundehalterin wünscht sich Freilauf für Vierbeiner am Rhein

Die Leinenpflicht sollte gelockert werden, findet Claudia Kalinowski.

Foto: Schmitt

Monheim. Claudia Kalinowski. geht regelmäßig am Rheindeich spazieren: mit ihren beiden braun-weißen Hunden. Einer davon ist schon etwas älter. Kalinowski schiebt ihn im Kinderwagen vor sich her. Der andere Vierbeiner tut, was Hunde tun: Er trottet an der Leine neben Kalinowski her. Gerne würde die Monheimerin die Leine auch mal losmachen — natürlich nicht zu Zeiten, zu denen viele Leute ohne Hund im Rheinbogen unterwegs sind, sagt sie. Aber früh morgens, zwischen 8 und 10 Uhr, oder auch spät abends, da sei hier fast niemand, den das stören könnte. Was spräche gegen eine „leinenfreie Stunde“, fragt Kalinowski. Jedenfalls sei das etwas, das sich viele Hundebesitzer wünschten. Als engagierte Tierschützerin ist die Monheimerin vielen bekannt, kommt mit vielen Hundebesitzern ins Gespräch.

Einen ähnlichen Vorschlag gab es in der Vergangenheit schon einmal, er war aber vom Rat abgeschmettert worden. Damals habe es geheißen: „Wer soll das denn kontrollieren?“, erinnert sich Kalinowski. Im Grunde sei es aber andersherum: Eine Stunde ohne Leinenpflicht sei eine Stunde, in der das Ordnungsamt weniger kontrollieren müsse, ob Hunde an der Leine geführt würden. Grundsätzlich gilt in Monheim nach einer Verordnung aus demJahr 2008: Hunde sind auf allen dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wegen und Plätzen und in Anlagen an der Leine zu führen. Auf diese Verordnung beruft sich die Stadt Monheim. Die beschlossene zeitweise Regelung zu lockern sei nicht möglich. „Es gibt eine Anleinpflicht“, sagt Stadtsprecher Thomas Spekowius. Die Ordnungsbehörde dürfe da keine Ausnahme machen.

Damit die Leinenpflicht eingehalten wird, kontrolliere der Streifendienst regelmäßig, aber zu immer unterschiedlichen Zeiten, sagt Sibille Hanenberg vom Ordnungsamt. Wer erwischt wird, wird verwarnt oder muss ein Verwarngeld zahlen — fünf bis 55 Euro. Bei besonders schweren Fällen — immer wieder ohne Leine und unbelehrbar — kann es auch zum Bußgeldverfahren kommen. Auf Streife werden die Ordnungsdienstler manchmal auch angesprochen — meist von Leuten ohne Hund. „Wir haben das immer mal wieder, dass Spazierhänger sich über freilaufende Hunde beschweren“, sagt Spekowius.

Ausgenommen von der Leinenpflicht ist die Alfred-Nobel-Straße von der Bleer Straße bis zur Stadtgrenze Leverkusen mit dem Wirtschaftsweg zum Schleiderweg und weiter bis zur Opladener Straße. Weitere Ausnahmen gibt es auf der unbebauten Grünfläche zwischen der Bonhoefferstraße und den Kleingartenanlagen im Baumberger Norden, der Bedarfsparkfläche der Bürgerwiese Am Kielsgraben zwischen Straßenverlauf und Tennisplätzen und der unbebauten Freifläche hinter dem Bootshaus Kapellenstraße.