Interviewer spüren Hunde auf
Ab heute sind beauftragte Mitarbeiter in der Stadt unterwegs. Sie wollen wissen, wie viele Hunde in den Haushalten leben.
Soviel der Stadtverwaltung bekannt, leben zur Zeit 2255 Hunde in Monheim. Es könnten aber auch deutlich mehr sein. Wie viele, dass will die Stadt in den kommenden acht Wochen herausfinden. Ab heute gehen deshalb im Stadtgebiet Interviewer von Haus zu Haus, um zu fragen: Lebt bei Ihnen ein Hund? Oder sind es mehrere? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu der Zählaktion:
Warum lässt die Stadt die Hunde zählen? „Weil erfahrungsgemäß nicht alle Hundehalter ihren Hund zur Versteuerung angemeldet haben“, sagt Steueramtsleiter Guido Krämer. Dies hätten auch die letzten beiden Hundebestandsaufnahmen in den Jahren 2005 und 2010 gezeigt.
Was kam bei der letzten Erhebung heraus? „Es wurden auf jeden Fall 195 Hunde neu registriert“, berichtet Krämer. Insgesamt seien 1600 Haushalte mit Hunden gezählt worden. „Wie viele Halter ihre Hunde damals nur im Wissen der Befragungen angemeldet haben, ist uns nicht bekannt.“
Wie viel an Hundesteuer nimmt die Stadt jährlich ein? Etwa 300 000 Euro. Für einen Hund müssen die Monheimer jährlich 132 Euro pro Tier zahlen, für zwei Hunde 156 Euro pro Tier, für drei und mehr Hunde 180 Euro pro Tier. Für Kampfhunde wären es 1320 Euro pro Tier. Allerdings ist zurzeit keine mit diesem Steuersatz belegte „gefährliche Rasse“ in Monheim registriert.
Lohnt sich die Hundezählung finanziell für die Stadt? Darauf gibt es vom Steueramtschef ein klares Ja. 25 000 Euro kostet die Hundebestandsaufnahme. Rechnet man mit einer Neuerfassung von etwa 150 Hunden — und Krämer rechnet damit —, haben sich diese Kosten nach etwas mehr als einem Jahr amortisiert.
Wer führt die Hundezählung durch? Die Stadt hat damit die Firma Adler Kommunalservice Deutschland GmbH beauftragt. Etwa acht Leute werden in Monheim unterwegs sein. Nach Angaben der Geschäftsführung von Adler handelt es sich um erfahrene Mitarbeiter, die im Vorfeld der Monheimer Zählung nochmals geschult wurden.
Wer genau wird befragt? Laut Stadt alle Grundstückeigentümer, Haushaltungsvorstände und volljährigen Haushaltsangehörigen über die auf dem Grundstück, im Haushalt oder im Betrieb gehaltenen Hunde und deren Halter. „Es werden nur die Angaben der Bürger notiert“, versichert Firmenchef Hans Roseboom. Beobachtungen würden nicht festgehalten.
Was dürfen die Befrager und was nicht? Sie müssen sich vor der Befragung als Mitarbeiter der Firma Adler ausweisen und darauf hinweisen, dass die Beantwortung der Fragen freiwillig ist. Die Wohnungen dürfen nur mit Zustimmung der Befragten betreten werden.
Was passiert, wenn an den Angaben eines Befragten begründete Zweifel bestehen? „In Zweifelsfällen übernimmt die Stadt die weitere Bearbeitung“, sagt Krämer. Im Klartext: Die betreffenden Haushalte dürften noch mal Besuch bekommen.
Was haben „Steuersünder“ zu befürchten, die ihren Hund nicht angemeldet haben? Eine Steuernachzahlung für bis zu vier Jahre. „In besonders schwerwiegenden Fällen besteht die Möglichkeit, das Unterlassen der Anmeldung zur Versteuerung (Ordnungswidrigkeit) mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro zu ahnden“, sagt Krämer.