Betreuungsgebühren Langenfeld Politik will Kita-Beiträge maßvoll erhöhen
Langenfeld · (og) Wer viel verdient, soll entsprechend mehr für die Kinderbetreuung in Langenfeld bezahlen. Das haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses jetzt mehrheitlich beschlossen. Dabei soll die Obergrenze bei 138 000 Euro Jahreseinkommen pro Familie liegen.
Aktuell liegt diese bei 108 000 Euro. Eine Betrachtung der Elternbeiträge hatte ergeben, dass der Anteil der Zahlenden, die in der Kategorie über 108 000 Euro liegen, in Langenfeld auffällig hoch ist. In der offenen Ganztagsschule liegt die Anzahl der Beitragspflichtigen über der höchsten Einkommensstufe bei 43,4 Prozent, bei den Kindertageseinrichtungen bei 37 Prozent und in der Kindertagespflege bei 40,5 Prozent. „Die Zahlen haben überrascht“, sagt CDU-Ratsherr Ingo Wenzel im Jugendhilfeausschuss. Der Wunsch der Verwaltung, nachzubessern, sei deshalb nachvollziehbar. In den Nachbarkommunen, so Wenzel weiter, endet die Tabelle jedoch meist bei 100 000 Euro. Deshalb sehe er keine Notwendigkeit, diese weiter hochzusetzen. Das sei nicht sachgerecht.
Auch Mark Nasemann für die SPD ist gegen eine weitere Erhöhung. „Die Eltern sind in den letzten Jahren vielfach enttäuscht worden, weil Personal fehlte und Gruppen geschlossen wurden“, sagt er. Da sei eine weitere Erhöhung nicht angemessen. Auch Dirk Niemeyer von den Grünen findet die Erhöhung schwierig, weil es bereits im Januar dieses Jahres eine solche gegeben habe. Anders sieht das Christian Wozny von der BGL. Er ist der Meinung, dass sich die Erhöhung erst finanziell für die Stadt lohnen würde, wenn die Grenze auf 189 000 Euro angehoben werden würde. Es gebe doch weiterhin den Geschwisterrabatt und auch die letzen beiden (vom Land vorgegebenen) beitragsfreien Jahre. Markus Meiser (FDP) warnt. „Wenn wir die Grenzen nach oben schieben, müssen wir auch mehr Leistung bringen.“ Bereits im September hatte der Ausschuss über das Thema diskutiert. Auf Wunsch der Politik hatte die Verwaltung nun weitere Varianten für die Staffelung von Beiträgen vorgelegt, wobei Variante II bis zu einer Einkommensgrenze von 178 000 Euro und die dritte bis 198 000 Euro reichen würde. Diese beiden Varianten hat die Politik mehrheitlich abgelehnt.
Die Stadt rechnet über die Beitragserhöhung mit Mehreinnahmen von rund 403 000 Euro im Jahr. Die Satzungsänderung für die Gebühren soll ab 1. August 2024 gelten. Sie muss noch vom Rat der Stadt beschlossen werden.