Langenfeld Verhandlung nur bei Eilanträgen

Langenfeld. · Das Langenfelder Amtsgericht tagt nur noch bei dringenden Fällen. Mitarbeiter sind im Homeoffice.

Der Betrieb am Amtsgericht läuft derzeit eingeschränkt.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

Wegen Corona ist das Amtsgericht Langenfeld für den Publikumsverkehr weitgehend geschlossen. Ein Hinweis auf der Internetseite zeigt, dass auch die Justiz, ebenso wie Gesetzgebung und Verwaltung, bemüht ist, durch besondere Maßnahmen Kontakte zwischen möglicherweise Infizierten und Nicht-Infizierten zu verringern. Unberührt davon bleiben Eilanträge für unaufschiebbare und dringende Angelegenheiten. „Schon terminierte Gerichtstermine finden nur teilweise statt, etwa Verfahren, die besonders eilig sind, wie eine Haftsache“, erklärt Monika Berger, stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts. Die auf der Homepage nach Daten geordneten Termine – sowohl für Straf- wie Zivilsachen – tragen überwiegend den Zusatz „aufgehoben“. Wenn doch noch verhandelt wird, ist auch die Öffentlichkeit zugelassen.

Kindesentziehung und Mietsachen stehen im Fokus

Die Fälle, in denen jetzt noch entschieden wird, sind alle dringlich. Das können zum Beispiel bei Mietsachen Räumungsklagen, im Kindschaftsrecht drohende Kindesentziehungen oder im Familiengericht Gewaltschutzanträge bei häuslicher Gewalt sein. „Allerdings ist hier bisher kein mit der aktuellen Situation zu begründender Anstieg der Fallzahlen zu erkennen“, sagt Berger. Drohende Fristabläufe können ein weiterer Grund sein, etwa um ein fünftägiges Verfahren, bei dem schon vier Tage verhandelt wurde, zu Ende zu bringen, weil sonst der Prozess von vorne beginnen müsste. Im Zivilrecht sind einstweilige Verfügungen ein Thema, um eilige Ansprüche zu sichern, „wenn etwa ein Vermieter unberechtigt die Heizung abdreht“, nennt Berger ein denkbares Szenario. Über allem schwebt die grundgesetzlich gesicherte richterliche Unabhängigkeit. Das heißt: Der zuständige Richter entscheidet, ob ein Verfahren begonnen oder fortgesetzt wird (siehe Infobox).

„Der Betrieb läuft anders, aber er ruht nicht“, sagt Berger. Denn das Amtsgericht ist nicht nur in Eilsachen auch schriftlich zu erreichen. Der Gerichtsbriefkasten wird regelmäßig geleert, auch über E-Mail und Telefon ist ein Kontakt möglich. Gebenenfalls können auch Texte gescannt und per E-Mail verschickt werden. Bei Anträgen sind „echte“ Unterschriften unerlässlich, da bleibt nur der Briefkasten, also der Postweg.

Alle Mitarbeiter sind schichtweise im Homeoffice. Von dort können die Richter Urteile schreiben, Sitzungen vorbereiten und Termine koordinieren. Dieses spezielle Arbeitszeit-Schichtmodell reduziere die Ansteckungsgefahr und stelle sicher, dass nicht ganze Bereiche erkranken oder bei Quarantäne verwaisen, erläutert Berger.So sei gewährleistet, dass für jeden Bereich im Gericht jeweils mindestens ein Richter, ein Rechtspfleger und eine Servicekraft arbeiten.