Eilantrag zurückgewiesen Gericht: Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen rechtmäßig

Berlin · Der Antrag einer Brandenburgerin gegen die Regelung in der Brandenburger Corona-Verordnung wurde zurückgewiesen. Die Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Volker Hartmann

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen zum Schutz der Bewohner vor einer Coronavirus-Infektion für rechtmäßig erklärt. Das OVG wies laut Mitteilung vom Montag den Eilantrag einer Frau gegen die Regelung in der Brandenburger Corona-Verordnung als unbegründet zurück. Die Einschränkungen seien durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Richter.

Es lasse sich derzeit nicht feststellen, dass andere Schutzmaßnahmen die Gefahren "hinreichend sicher vermeiden" könnten, teilte das OVG mit. Die Verordnung verbietet Besuche weitgehend, sieht aber eine Ausnahmeregelung zum Besuch Schwerstkranker durch nahestehende Menschen nach ärztlicher Genehmigung vor. Das sei entgegen der Annahme der Antragstellerin nicht zu unbestimmt, entschieden die Richter. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

(AFP)