Nach Razzia 2018 in Langenfeld Shisha-Tabak: Landgericht verurteilt vier Brüder

Langenfeld/Düsseldorf · 60 Tonnen Tabak illegal gehandelt: Haftstrafen wegen Steuerhinterziehung von 1,4 Millionen Euro.

Zollfahnder aus Essen und die Staatsanwaltschaft Wuppertal haben im Juli 2018 die illegale Wasserpfeifentabak-Fabrik in Langenfeld an der Elberfelder Straße ausgehoben.

Foto: Zollfahndungsamt Essen

(dpa/og) 2367 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 550 Kilogramm Rohtabak, fünf hochwertige Kfz sowie 22 700 Euro haben Zollfahnder aus Essen und die Staatsanwaltschaft Wuppertal im Juli 2018 in einer illegalen Wasserpfeifentabak-Fabrik in Langenfeld an der Elberfelder Straße gefunden.

Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer hat das Düsseldorfer Landgericht vier Brüder wegen des Handels mit 63 Tonnen unversteuertem Shisha-Tabak schuldig gesprochen. Sie hätten sich der Steuerhinterziehung in Höhe von 1,4 Millionen Euro schuldig gemacht und eine kriminellen Vereinigung gebildet. Das Gericht verurteilte sie zu Strafen zwischen drei Jahren und fünf Monaten und viereinhalb Jahren Haft.

Die vier Brüder werden dem Al-Z.-Clan zugerechnet. Ein fünfter Angeklagter bekam als Unterstützer eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Das Gericht stützte sich nicht nur auf die Aussagen zahlreicher Zeugen und Abhör- und Observationsprotokolle, sondern auch auf die Geständnisse der beiden 46 und 51 Jahre alten Angeklagten. Denen zufolge hatten die Brüder zwischen 2016 und 2018 in Solinger und Langenfelder Fabrikhallen „tonnenweise Wasserpfeifen-Tabak hergestellt und unter gefälschtem Markennamen zu Dumpingpreisen deutschland- und europaweit verkauft“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Produktionsmenge habe dabei dem Jahresabsatz namhafter auf dem deutschen Markt tätiger kommerzieller Hersteller und Anbieter von Wasserpfeifentabak entsprochen.

Die Aufgaben seien klar verteilt gewesen, so das Gericht. Ein 43-Jähriger habe die Produktions- und Lagerhallen in Solingen und Langenfeld gestellt, ein 38-Jähriger die Aromastoffe und den Rohtabak besorgt. Der 46-Jährige habe sich um Verpackung und Vertrieb gekümmert.

Die Verteidiger der beiden geständigen 46- und 51-jährigen Haupttäter hatten Bewährungs- oder maßvolle Gefängnisstrafen für ihre Mandanten gefordert. Die Verteidiger der drei Mitangeklagten hatten Freisprüche beantragt. Auf Grundlage des verbrauchten Aromas waren die Ermittler von einem Steuerschaden in Höhe von 4,5 Millionen Euro ausgegangen. Dies sah das Gericht als nicht erwiesen an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können Revision einlegen.

2018 waren bei den Durchsuchungen von 29 Gebäuden in den vier Städten insgesamt 150 Zollfahnder und Polizisten im Einsatz. Es seien fünf hochwertige Autos beschlagnahmt worden, weil darin die illegale Ware transportiert wurde, außerdem ein Grundstück in Solingen sowie 22 700 Euro Bargeld.

Gegen mindestens eines der zwölf Clanmitglieder bestehe auch der Verdacht, mit Drogen gehandelt zu haben.

(dpa/og)