Amtsgericht Langenfeld Zwangsversteigerung: Oft platzen Termine
Langenfeld · Pandemie und Inflation führen derzeit häufiger dazu, dass Eigenheimbesitzer ihre Baukredite nicht finanzieren können.
(seg) Immer mal wieder ploppten in den vergangenen Jahren Ankündigungen von Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Langenfeld auf: eine Eigentumswohnung in Monheim, ein schickes Einfamilienhaus mit großem Garten in Langenfeld, die Doppelhaushälfte in der ruhigen Wohnsiedlung. Es sind persönliche Schicksale, der plötzliche Jobverlust und die damit einhergehende Zahlungsunfähigkeit, die immer zur Privatinsolvenz führen kann und bei der sich Eigenheimbesitzer von ihrer Immobilie trennen müssen. Diese landete bislang nicht selten beim Amtsgericht Langenfeld, um sie an den Höchstbietenden zu verkaufen. Das ein oder andere Schnäppchen konnte so in der Vergangenheit aus der Not anderer ergattert werden.
Solche Ankündigungen erscheinen auch jetzt immer wieder, wobei sie diesmal häufiger kurz vor dem anstehenden Zwangsversteigerungstermin abgesagt werden. „Zu der häufigen kurzfristigen Aufhebung von Zwangsversteigerungsterminen kommt es, weil die Immobilien noch in letzter Minute verkauft oder die Schulden durch Zahlung des Eigentümers getilgt werden“, erklärt Richterin Monika Berger, Sprecherin des Amtsgerichts Langenfeld. „Dies beruht auf den stark gestiegenen Immobilienpreisen und der bestehenden Knappheit von Grundstücken, die auf dem freien Markt erworben werden können.“
Diese angespannte Marktlage führe unter anderem auch dazu, „dass die Zeiten, in denen man Immobilien bei einer Zwangsversteigerung günstiger erwerben konnte, so gut wie vorbei sind. Der Markt ist sozusagen leer gefegt. Der so genannte Verkehrswert wird aufgrund der begehrten Sandwichlage von Langenfeld und Monheim zwischen Köln und Düsseldorf bei Zwangsversteigerungen sogar noch überboten“, erklärt Berger weiter.
Ob die Pandemie eine erhöhte Anzahl an Zwangsversteigerungen in Langenfeld und Monheim zur Folge haben werde, verneint die Richterin. Was allerdings merklich zugenommen habe, sei die kurzfristige Aufhebung der Termine. Die Nachfrage an Immobilien sei so groß, dass der Eigentümer diese meist vor dem Zwangsversteigerungstermin noch verkaufen und mit dem Geld seine Schulden begleichen kann. „Hierbei ist zu berücksichtigen, dass von Beginn eines Zwangsversteigerungsverfahrens bis zum Versteigerungstermin in der Regel ein Dreivierteljahr vergeht und die Zwangsversteigerung noch bis zuletzt abgewendet werden kann“, indem etwa der Schuldner Kontakt mit seinen Gläubigern hält und die regelmäßige und pünktliche Zahlung von Wohngeld bei Eigentumswohnungen oder Grundbesitzabgaben bei Grundstückseigentum tätigt.