Baby in Monheim ausgesetzt Strafmaß für 17-jährige Mutter nicht bekannt gegeben

Monheim/Düsseldorf · Der Fall des ausgesetzten Babys in Monheim sorgte für viel Betroffenheit. Nun ist die minderjährige Mutter verurteilt worden. Dabei gibt es eine Lösung für in Not geratene Schwangere: die vertrauliche oder anonyme Geburt.

Der Prozess gegen die 17-jährige Monheimerin fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Foto: dpa/Martin Gerten

Weil sie ihr neugeborenes Baby in Monheim in einem Vorgarten ausgesetzt hat, ist eine junge Mutter in Düsseldorf verurteilt worden. Die Strafe, die gegen die 17-Jährige verhängt wurde, wollte das Landgericht nicht mitteilen. Dies sei mit den Prozessbeteiligten so abgesprochen, sagte eine Sprecherin. Der Prozess gegen die Minderjährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter Verweis auf den Jugendschutz nannte das Gericht auch keine Urteilsgründe. Der Angeklagten war versuchter Totschlag vorgeworfen worden. Die damals 16-Jährige soll die Geburt aus Angst vor der Reaktion ihrer Mutter verheimlicht haben. Das neugeborene Mädchen wurde vom Jugendamt in Obhut genommen und der Mutter das Sorgerecht entzogen.

Baby wurde im Sommer 2023
in einem Vorgarten gefunden

Der Fall sorgte damals für große Betroffenheit. Am Sonntagmorgen, 13. August 2023, hatte eine Passantin merkwürdige Geräusche, die aus einem Vorgarten an der Poststraße kommen, vernommen. Sie schaute nach und entdeckte ein Neugeborenes, eingewickelt in eine Decke. Sie rief die Polizei. Das inzwischen stark unterkühlte Baby kam mit dem Rettungswagen ins Klinikum Leverkusen und wurde dort versorgt. Die Polizei ermittelte später die Mutter, die ganz in der Nähe wohnte und laut Zeugenaussagen lange allein in einem Hauseingang gesessen haben soll. Sie wurde in die Psychiatrie gebracht. Wie sich später herausstellte, ist es bereits ihr zweites Kind. Das erste ist in der Obhut des Jugendamtes beziehungsweise in einer Pflegefamilie.

Die erneute Schwangerschaft habe die junge Frau vor den Betreuern des Jugendamtes geheim gehalten, hieß es dort. Die Jugendliche kommt offenbar aus schwierigen Verhältnissen. Sie wollte nicht, dass ihre Mutter von der Schwangerschaft erfährt. Das Kind hatte sie in der Wohnung ihrer Mutter allein zur Welt gebracht, berichtete damals Staatsanwalt Markus Klein.

Die Heranwachsende war mehrere Monate in der Psychiatrie in Bedburg-Hau untergebracht. Sie wurde entlassen, weil eine eigens dazu geholte Jugendpsychiaterin keine psychische Grunderkrankung festgestellt hatte. Möglicherweise sei die Reaktion, das Baby auszusetzen, den schwierigen Verhältnisse in ihrem Umfeld geschuldet, also eine Handlung im Affekt. Die Jugendliche hatte nach ihrer Entlassung nur kurz bei ihrer Mutter gelebt und war dann in Absprache mit dem Jugendamt bei der Familie des Kindesvaters eingezogen, teilte Staatsanwalt Markus Klein mit. Der Vater hatte aber ebenso keinen Kontakt zu dem Baby wie Mutter und Großmutter. Der Umgang mit dem Baby sei der Familie untersagt.

Im Vorfeld der Verhandlung hatte Staatsanwalt Klein gesagt, dass es im Jugendstrafrecht anders als bei Erwachsenen nicht um die Bestrafung, sondern um die Erziehung geht. „Strafen fallen dort meist geringer aus“, erläuterte der Jurist.

„Da läuft es einem kalt den Rücken herunter, wenn man davon hört“, sagte Susanne Resol nach Bekanntwerden des Falles. Die 52-Jährige ist Fachbereichsleiterin Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung am Monheimer Beratungscentrum e.V. Sie ist seit 2016 in dem Job und weiß um die Nöte etlicher Schwangerer und junger Mütter. „Keine Frau setzt ihr Neugeborenes ohne drückende Not aus“, so Reslo im August des vergangenen Jahres und ergänzte: „Keine Frau muss dies tun.“ Und nennt als Lösung die vertrauliche oder anonyme Geburt. Dabei kann die Schwangere ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt bringen, ohne ihre eigene Identität preisgeben zu müssen. Ihr Name und ihre Daten werden in einem versiegelten Umschlag oder verschlüsselt hinterlegt, damit das Kind seine Herkunft erfahren kann, wenn es das Jugend- oder Erwachsenenalter erreicht hat.

(mit dpa)