Prozess in Düsseldorf Sechs Jahre Haft für Darknet-Dealer
Monheim · Gericht verhängt Haftstrafe: sechs Jahre und drei Monate. Die Einziehung von 480 000 Euro wurde angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
. (dpa/lnw) Ein 33 Jahre alter Familienvater aus Monheim ist als Darknet-Drogendealer zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den nicht vorbestraften Mann am Mittwoch schuldig, einen Kokainversand betrieben zu haben. Außerdem wurde die Einziehung von 480 000 Euro bei ihm angeordnet.
Ein 32-jähriger Mitangeklagter kam mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. Der langjährige Freund des Hauptangeklagten habe einen entsprechenden Onlinehandel mit Cannabis vorbereitet, befand das Gericht. Die Richter konnten sich auf Telefonmitschnitte, Observations- und Abhörprotokolle sowie auf Geständnisse des Duos stützen. Der 32-Jährige hatte ausgesagt, dass er zwar von dem Kokainhandel seines langjährigen Freundes gewusst habe. Er selbst habe aber nur mit Cannabis handeln wollen - wozu es nicht mehr gekommen sei.
Der 33-Jährige hatte zugegeben, fast fünf Jahre lang auf zahlreichen Plattformen im Darknet kiloweise Drogen verkauft zu haben. „Das Geständnis war das Beste, was sie tun konnten“, sagte die Vorsitzende Richterin zu ihm. Nach eigener Aussage hatte der 33-Jährige in Bremen regelmäßig Kokain für 34 500 bis 39 000 Euro pro Kilogramm gekauft. In Monheim wurde der reine Stoff dann portioniert und im Darknet verkauft. Bis März 2021 wickelte der Mann laut Urteil 6600 Bestellungen zu Portionspreisen von 80 bis 85 Euro pro Gramm ab. Die Ermittler waren ihm im Herbst 2020 auf die Schliche gekommen. Anlass waren ein Geldwäscheverdacht des Bundeskriminalamts und ein Hinweis von Europol.
Bei der Festnahme stießen die Drogenfahnder am 18. März 2021 in Monheim nicht nur auf eine Cannabisplantage, sondern auch auf 40 Schusswaffen nebst passender Munition. Beide Monheimer waren monatelang observiert und ihre Autos, Telefone und Wohnungen abgehört worden. „Wir haben festgestellt, dass der Beschuldigte nahezu täglich bestimmte Postfilialen mit Paketen anfuhr“, hatte ein Ermittler berichtet. Das Gericht hob den Haftbefehl für den 32-Jährigen am Mittwoch auf, der damit nach zehn Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß kommen konnte. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen allerdings Beschwerde ein, über die zunächst noch entschieden werden musste. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.