Monheim: Ralph W. – beim Zahlenspiel kann er wieder lächeln

Betrug: Der Ex-Schatzmeister der Sportfreunde und Fördervereinsvorstand der Gesamtschule steht vor Gericht. Den Vereinen nutzt es nichts.

<b>Monheim/Duisburg. Ralph W. kommt durch den Seiteneingang in den Gerichtssaal. Unter dem Arm hält er einen großen Stapel von Aktenordnern und losen Papieren. Der 49-Jährige wirkt etwas erschöpft, in den knapp neun Monaten Untersuchungshaft haben seine Haare einen deutlichen Graustich erhalten. Unter dem beigefarbenen Sakko trägt er ein blau-weiß gestreiftes Hemd.

W. kann sich einen der acht Sitzplätze auf der Anklagebank aussuchen, sie sind alle für ihn reserviert. Seine Anwältin sitzt mit dem Rücken zu ihm über Unterlagen gebeugt. W. sortiert die Ordner vor ihm auf dem Tisch und lehnt sich in den Stuhl zurück. In dieser Position verharrt er wortlos eine gute Stunde.

W.s Chef im Steuerberater-Büro wusste nicht, dass sein Angestellter jährlich sechsstellige Summen abzweigte. W. beschuldigt den Geschäftsführer indirekt der Mitwisserschaft. Die Frau, die den 49-Jährigen im Februar mit der gemeinsamen Tochter verließ, fragte nicht, wo das Geld herkam. Als sie den Gerichtssaal betritt, vermeidet es der Angeklagte, zu ihr zu sehen. Seine Stirn grimmig in Falten gelegt, blickt er bloß zum Richter und auf seine Akten.

Zahlen sind Ralph W.s Welt. Als es darum geht, blüht er auf; damit kann er arbeiten. Er sitzt jetzt aufrecht vor seinem Tisch und blättert eifrig zwischen Tabellen und Rechnungen hin und her. Während sich die Anwälte im Dickicht von Lohnsteuerschecks und Umsatzsteuervorauszahlungen gehörig verirren, lächelt der Mann auf der Anklagebank sogar.

Das ist wohl richtig: Es geht inzwischen um Fantasiesummen, die die Gläubiger fordern. Denn zurückzahlen kann Ralph W. das Geld wohl niemals. Er erwartet nur noch die Höhe seiner Haftstrafe. Und lehnt solange in seinem Stuhl.

Am kommenden Freitag wird der Prozess in Duisburg fortgesetzt. Angesichts all der Details, die erörtert werden, wird es nicht der letzte Verhandlungstag vor dem Urteil sein.