Monheim Stadt baut am Rheindeich Trampelpfad zum Weg aus

Monheim · Aus Gründen des Hochwasserschutzes musste die Stadt handeln. Die Grasnarbe war durch Spaziergänger, die abseits der Wege laufen, schon stark beschädigt. Die Grundstückseigentümer müssten diesen Eingriff dulden, so die Stadt.

Auf dem Rheindeich hat die Stadt wasserseits einen neuen Weg angelegt, in der Verlängerung der Straße Am Werth.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Die Stadt baut gerade am Rheindeich, in Fortsetzung der Straße Am Werth, einen Weg auf der dem Rhein zugewandten Seite. Diese Baustelle hat die CDU auf den Plan gerufen, die bisher, nach entsprechenden Aussagen der Stadt, davon ausgegangen war, dass wasserseits eines Dammes nichts gebaut werden dürfe. Zudem gehören die davon betroffenen Grundstücke nicht der Stadt, erklärte Detlev Thedieck in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. „Dort hat es immer einen Trampelpfad gegeben“, erklärt Bürgermeister Daniel Zimmermann.

Aus Gründen des Hochwasserschutzes habe er sicherstellen müssen, dass dieser Pfad nicht weiter genutzt werde, weil dies die Grasnarbe zerstöre. Bei einer Deichschau sei dies gerügt und gefordert worden, dass diese Gefahr für die Deichsicherheit beseitigt werde. Eine Möglichkeit wäre gewesen, diesen Teilbereich über 30 Meter mit Zäunen zu sperren. „Ich habe entschieden, dass wir den Weg ausbauen“, erklärte er. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt im Januar für die Maßnahme eine deichaufsichtliche Genehmigung erteilt.

Entgegen seiner Aussage, dass dies nur auf städtischen Grundstücken geschehe, musste Zimmermann in der jüngsten Ratssitzung einräumen, dass diese Aussage falsch sei. Dennoch sei dies zulässig, weil durch die Genehmigungen zum Deichbau in den 90er Jahren den Eigentümern der unmittelbaren Grundstücke die Nutzung entzogen sei. Zum Deich gehöre nämlich auch der Deichfuß. Die Stadt dürfe zum Hochwasserschutz Maßnahmen vornehmen, ohne dass es der Zustimmung der Grundstückseigentümer bedürfe. Zimmermann bestätigte, dass bei der Stadt eine Pächterin Beschwerde gegen die Baumaßnahme eingelegt hatte.

Zur Ausführung eines solchen Weges gebe es auch keine Richtlinien, so dass etwa der Steigungswinkel auch mehr als sechs Prozent betragen dürfe, erklärte Zimmermann auf Nachfrage Thediecks. Außerdem könnten Fußgänger ja auch auf anderem Weg zum Rhein gelangen. Daher werde der befestigte Weg nicht als richtiger Fuß- und Radweg gewidmet.