Monheimer Pläne Zulassung fürs MVZ

Monheim. · Sobald Monheim einen Arzt gefunden hat, der bereit ist, mit seinem Kassensitz zu wechseln und Angestellter der Stadt zu werden, kann die Genehmigung beantragt werden. Voraussetzung: Der wechselnde Arzt hinterlässt keine Lücke in der medizinischen Versorgung am alten Ort und schafft auch keine Doppelung in Monheim und Umgebung.

Auf dem Gesundheitscampus soll ein medizinisches Versorgungszentrum in Trägerschaft der Stadt entstehen.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

(og) Der Ratsbeschluss für die Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungs-Zentrums (MVZ) in Monheim ist da – jetzt folgt der Weg zur Genehmigung. Geplant ist, von den 2000 Quadratmetern, die im Campus für medizinische Praxen und Anbieter zur Verfügung stehen, 450 Quadratmeter für das städtische Versorgungszentrum vorzusehen.

Laut Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein (KV) gelten für die Arbeit des geplanten kommunalen MVZ in Monheim die gleichen zulassungsrechtlichen Rahmenbedingungen wie für die Entwicklung des Gesundheitscampus. Das erläutert KV-Sprecher Christoph Schneider. Die Genehmigung des Zentrums läuft also ebenso über den Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen wie etwa der Wechsel eines Arztes mit Kassenzulassung.

Sobald Monheim einen Arzt gefunden hat, der bereit ist, mit seinem Kassensitz zu wechseln und Angestellter der Stadt zu werden, kann die Genehmigung beantragt werden. Voraussetzung: Der wechselnde Arzt hinterlässt keine Lücke in der medizinischen Versorgung am alten Ort und schafft auch keine Doppelung in Monheim und Umgebung. Hat sich der Arzt für einen Wechsel entschieden, geht der Kassensitz auf das MVZ über. Verlässt der Arzt das MVZ – etwa aus Altersgründen – bleibt die Zulassung in Monheim. „Ist der Kassensitz genehmigt, muss der Betrieb im MVZ Monheim beginnen“, erläutert Schneider weiter.

Die zur Diskussion stehende Fachgruppe der spezialisierten Fachärzte liege offiziell im Planungsbereich Düsseldorf, so Schneider. Zu diesem Planungsbereich zählen Düsseldorf, der Rhein-Kreis Neuss, der Kreis Mettmann, Mönchengladbach, Krefeld, Kreis Viersen, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Sollten spezialisierte Fachärzte aus anderen Planungsbereichen, etwa aus Leverkusen (gehört zum Planungsbereich Köln), ihren Sitz nach Monheim verlegen wollen, „könnten gegebenenfalls zulassungsrechtliche Hindernisse entstehen“, umreißt Schneider die Hürden im Procedere.

Aktuell verzeichnet die KV auf ihrer Homepage keine freien Sitze für Fachinternisten im Raum Düsseldorf.