Nach Schlägen auf Polizisten: Geldstrafen für zwei Täter
Vor der Disco „Musik“ prügelten zwei Männer auf Beamte ein. Nun müssen sie insgesamt 1800 Euro zahlen.
Langenfeld. Dezember 2014: Zwei junge Männer fordern Einlass in die Disco „Musik“ an der Schneiderstraße. Die Türsteher verweigern ihnen jedoch den Eintritt. Zum einen sind die beiden Türken bereits mehrfach negativ aufgefallen und außerdem stehen sie im Verdacht, zum Umfeld einer kriminellen Rockerbande zu gehören. Die Polizei will vor Ort für Ordnung sorgen — doch dann eskaliert die Lage vor den Türen der Diskothek.
Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht behandelt. Die Staatsanwaltschaft fasste das Geschehen in der Tatnacht zusammen. Der Streit mit den Türstehern war der Ausgangspunkt für den weiteren Ablauf. Nach Eintreffen der Polizei hatten die beiden Männer massiven Widerstand gegen die Beamten geleistet. Dazu gab es wüste Beleidigungen. Zudem habe einer der zwei Männer, ein 27-jähriger Arbeitsloser, der vom Einkommen seiner Frau lebt, einem Polizisten mit der Faust mehrfach ins Gesicht geschlagen, was zu Prellungen und dem Abbrechen eines Backenzahns führte. Auch der andere Täter, ein 32-jähriger Hilfsarbeiter, soll massiv handgreiflich geworden sein. Die Polizisten mussten ihn daraufhin fesseln und abführen. Einige Beamte trugen weitere Blessuren im Gesicht davon.
Vor Gericht ließen die in der Tatnacht noch sehr wortgewaltigen Täter nur knappe Aussagen durch ihre Anwälte verlesen. Demnach hätten sie weder irgendwen beleidigt, noch geschlagen. „Wenn überhaupt“, heißt es in einem der vorgelesenen Texte, „hat es sich bei den Vorgängen nur um eine Reaktion gehandelt.“ Die Gewalt sei von den Polizisten ausgegangen.
Insgesamt fünf Polizeibeamte sind als Zeugen geladen. Vernommen werden sie nicht. In einem spontanen „Rechtsgespräch“ vor dem eigentlichen Prozessauftakt erklärten die Angeklagten die Beschränkung der Einsprüche auf die Rechtsfolgen. Das ist ähnlich zu werten wie ein Geständnis — und macht eine Beweisaufnahme im Grunde überflüssig.
Die Richterin verurteilte die beiden Männer entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu Geldstrafen. Der 27-Jährige ist einschlägig Vorbestraft und muss 1000 Euro zahlen. 800 Euro werden bei dem anderen Angeklagten fällig. Beide wollen in Raten zahlen.