Nicht jede freie Lückeist ein Parkplatz
Im Stadtgebiet lauern bei der Suche nach einem Stellplatz fürs Auto einige Fallen, die teuer werden können.
Im Vergleich zu den benachbarten Großstädten herrschen in Langenfeld für Autofahrer, die auf der Suche nach einem Parkplatz sind, beinahe paradiesische Zustände. Nur an Markttagen muss man für die Suche nach einem freien Stellplatz mehr Zeit mitbringen. Man sollte, um Stress zu vermeiden, gerade in Zentrumsnähe nicht jede Lücke ansteuern. Das kann teuer werden. So wurde eine Düsseldorferin, die einen Platz suchte, direkt von Anwohnern der Straße In den Weiden angesprochen. Vor der Einfahrt und bis zu einem Schild, ab welchem Parken nur gegen Gebühr gestattet wird, ist der Bordstein abgesenkt. Der Eigentümer monierte ihr Tun und wies darauf hin, dass der komplette Straßenabschnitt vor dem abgesenkten Bürgersteig von der Familie als Privatparkplatz genutzt werden dürfe.
Aus Sicht von Ordnungsamtschef Christian Benzrath ist das Parken vor abgesenkten Bordsteinen generell verboten. Auch der Hauseigentümer dürfe dort nicht parken. Wird man erwischt, werden zehn Euro Strafe fällig. „An diesen Stellen sollen Rollstuhlfahrer und Fußgänger ungehindert über die Straße gelangen können“, erläutert Benzrath den Grund. Stelle der Halter hingegen sein Fahrzeug direkt vor die eigene Einfahrt und behindere kein anderes Auto, sei das im Prinzip tolerierbar. Anders sei die Situation an der Kaiserstraße in Richrath. Dort sind Gehweg und Straße auf einer Ebene — parken ist folglich erlaubt.
Man fährt die Lindberghstraße stadtauswärts entlang und will zum katholischen Friedhof auf der rechten Seite. Die Stellplätze sind alle links angeordnet. Statt zu wenden fährt man — schwupps — einfach rüber in eine freie Lücke. Auch das wird mit 15 Euro geahndet, wenn die Politesse kontrolliert. Hintergrund sei in diesem Fall die Gefahr durch das Einfahren in den Gegenverkehr, wenn man den Parkplatz wieder verlässt, sagt Christian Benzrath.
Gerade in der City ist vor Geschäften (Ladezone) und an unübersichtlichen Stellen ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot ausgewiesen. Wer sich nicht daran hält oder das Schild übersieht, muss mit jeweils 15 Euro Bußgeld rechnen.
Besonders rücksichtslos ist es, die wenigen Parkplätze für Menschen mit Gehbehinderung zuzuparken, weil man beim Bäcker Brötchen holt. Dennoch kommt es immer wieder vor. 35 Euro kostet der Strafzettel.
Wer zum Einkaufen nach Langenfeld fährt, kann nur die ersten 15 Minuten lang kostenlos parken („Brötchentaste“). Dann werden Gebühren fällig. Überschreitet der Autofahrer die Parkzeit, zahlt er zehn Euro bei bis zu 30 Minuten, 20 Euro, wenn es länger als eine Stunde dauert. Und wer erst drei Stunden nach Ablauf des Tickets zurückkehrt, muss 30 Euro berappen.
Die Politessen sind täglich in zwei Schichten im Einsatz. Auch samstags. Bei Veranstaltungen machen die Mitarbeiter selbst sonntags ihre Runde. Schwerbehindertenparkplätze, absolute Halteverbote und Feuerwehrzufahrten werden schwerpunktmäßig kontrolliert.